Aktuelle Urteile zur WEG-Verwaltung – präsentiert von Wohnbau Service – Ihrem Hausverwalter

Nebenkosten: Sicherheitszuschlag bei Berechnung der Vorauszahlungen unzulässig

Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Für Letztere bedeuten die Nebenkosten vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand: Sie müssen richtig abgerechnet und eventuelle Nachforderungen eingeholt werden. Gerne würden […]

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WEG-Verwalter muss Eigentümern keine Kopien zusenden

Ein Wohnungseigentümer hat das Recht, Verwaltungsunterlagen einzusehen. Dieses Recht geht jedoch nicht so weit, dass er vom WEG-Verwalter die Zusendung von Kopien verlangen kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. V ZR 66/10). Ein Wohnungseigentümer, der 20 Kilometer vom Verwalterbüro entfernt wohnte, hatte regelmäßig vom Hausverwalter verlangt, dass dieser ihm Kopien von Verwaltungsunterlagen anfertigt und übersendet.

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Weihnachtszeit – Hochsaison für Rauchmelder

Rauchmelder

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt – in der Vorweihnachtszeit haben Rauchmelder Hochsaison. Denn meistens brennt nicht nur ein Lichtlein, sondern zahlreiche. Auf dem Adventskranz, am Weihnachtsbaum oder als Tischdekoration schaffen Wachskerzen eine besinnliche Atmosphäre. Die beschauliche Weihnachtsstimmung kann allerdings abrupt enden, wenn die Kerzen unbeaufsichtigt abbrennen. Jährlich verursacht unsachgemäßer Umgang mit Kerzen tausende Wohnungsbrände in Deutschland. Insofern ist es sehr sinnvoll, dass eine Eigentümergemeinschaft über den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern einen Beschluss fassen darf (Landgericht Hamburg, Az. 318 S 245/10).

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Bei manchen Entscheidungen über Instandsetzungsmaßnahmen ist Schnelligkeit gefragt

Instandsetzung

Wohnungseigentümer sollten Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen in bestimmten Fällen möglichst schnell fassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beschluss darauf abzielt, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der ansonsten das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers unbenutzbar macht. In solchen Fällen ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, den Beschluss zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums gegenüber dem Verwalter unverzüglich durchzusetzen (BGH, Az. V ZR 94/11).

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Wohnungseigentümer: Selber Laub fegen muss nicht sein

Einen verbindlichen Dienstplan zum Laub fegen und Schnee schippen festlegen kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur dann, wenn sich alle Mitglieder darüber einig sind. Ein Mehrheitsbeschluss reicht zum Aufstellen eines solchen Dienstplans nicht aus. Er ist ungültig und muss nicht erst angefochten werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. V ZR 161/11).

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Eigentümerversammlung: Stimmrücknahme ist nicht möglich

Wer in der Eigentümerversammlung seine Stimme abgibt, kann diese nicht mehr zurücknehmen, wenn sie bereits dem Versammlungsleiter zugegangen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) argumentierte dazu wie folgt: Ließe man bei einer Eigentümerversammlung einen Widerruf der Stimmabgabe bis zur Verkündung des Beschlussergebnisses zu, könnte die Feststellung eines Ergebnisses insbesondere bei großen Eigentümergemeinschaften erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.

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Laute Nachbarn: Studenten lärmen nicht mehr als alle anderen

Im Herbst machen es sich viele wieder drinnen gemütlich. Wer sich dann über laute Nachbarn ärgern muss, hat das Nachsehen. Wenig machen können Wohnungseigentümer dann, wenn es sich bei den lauten Nachbarn um Kinder handelt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat auch eine Lanze für Studenten gebrochen. Hintergrund der Entscheidung war die Klage einiger Nachbarn gegen den geplanten Bau eines Studentenwohnheims in Freiburg.

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WEG-Verwaltung: Bonität ist wichtiger als Rechtsform

Geldscheine und eine Kosten-Abrechnung

Wohnungseigentümer können auch eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zum WEG-Verwalter bestellen. Voraussetzung ist aber, dass eine ausreichende Bonität gewährleistet ist, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 190/11). Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer bei der Bestellung eines WEG-Verwalters einen Beurteilungsspielraum. Sie sind berechtigt, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung gem. § 21 Abs. 3 und 4 WEG einen geeigneten Verwalter zu bestellen.

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Gründungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte und Pflichten des werdenden Wohnungseigentümers

Grundbucheintragung

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch in der Gründungsphase, stellen sich dem Erwerber einer der Eigentumswohnungen ganz spezielle Fragen. So muss er wissen, ab wann er, wenn er noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, für die Kosten und Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft abschließt und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird, ist auch dann als werdender Wohnungseigentümer anzusehen, wenn er den Besitz an der Wohnung erst nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft erlangt (Az. V ZR 196/11). Der im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Veräußerer haftet nicht gesamtschuldnerisch für die Lasten der Wohnung, wenn der Erwerber als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist.

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Tagesmutter braucht Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

spielendes Kind

Eine Kölner Tagesmutter darf ihre Wohnung künftig nicht mehr als Kindertagespflegestelle nutzen, weil ihr die gemäß Teilungserklärung erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlte. Der Bundesgerichtshof sah in der Nutzung der Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder die „Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung“ im Sinne der Teilungserklärung. Für eine solche Tätigkeit brauchte die Frau die Zustimmung des Verwalters oder einer ¾-Mehrheit der Wohnungseigentümer. Die Richter trafen mit ihrem Urteil (Az. V ZR 204/11, 13. Juli 2012) jedoch keine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob eine Tagesmutter in einem Wohnhaus Kinder betreuen darf.

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WEG-Verwaltung gesucht? Bonität prüfen!

Wer eine WEG-Verwaltung sucht, sollte gegebenenfalls an eine Bonitätsprüfung denken.

Dass eine Eigentümergemeinschaft, die eine WEG-Verwaltung sucht, bei der Auswahl auf Seriosität und auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten sollte, wissen regelmäßige Leser unseres Infoportals schon seit Längerem. Neu ist allerdings, dass Wohnungseigentümer nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung manchmal sogar ausdrücklich verpflichtet sein können, die Bonität der WEG-Verwaltung zu prüfen.

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Urteil: Bayerischer Wohnungseigentümer durfte Gartenzaun bauen

Zaun eines Wohnungseigentümers

Mancher Haus- oder Wohnungseigentümer liebt seinen Gartenzaun – ein anderer kann gut darauf verzichten. Daran kann sich in einer Eigentümergemeinschaft schon einmal ein Streit entzünden. So geschah es in einer WEG in Bayern. Hier besaßen einige Eigentümer, denen Wohnungen im Erdgeschoss gehörten, auch ein individuelles Nutzungsrecht an einer kleinen Gartenfläche vor ihrer jeweiligen Wohnung. Der Rest des Vorgartens gehörte zum Gemeinschaftseigentum. Einer der Wohnungseigentümer grenzte seinen eigenen Gartenanteil mit einem Zaun und einer Hecke ab, was bei den übrigen Miteigentümern der Wohnanlage auf wenig Gegenliebe stieß.

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Wohnungseigentümer musste Schwimmbad-Erweiterung nicht mitbezahlen

Ein großes Schwimmbad wie dieses müssen Wohnungseigentümer nicht immer mitbezahlen.

Wohnungseigentümer müssen nicht jede bauliche Veränderung an ihrer Wohnanlage mitfinanzieren. Das unterstreicht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Hintergrund: Eine Eigentümergemeinschaft aus München hatte mehrheitlich beschlossen, das Schwimmbad der gemeinsamen Wohnanlage zu erweitern. Für die Badenden sollte ein zusätzlicher Ruheraum gebaut werden, so wünschte es sich die Mehrheit. Daran war jedoch nicht jeder Wohnungseigentümer interessiert, und so stimmten auch nicht alle in der Eigentümerversammlung zu. Der Mehrheitsbeschluss wurde aber von niemandem wirksam angefochten und der Ruheraum wurde gebaut. Doch nicht alle mussten zahlen.

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