Rauchmelder

Weihnachtszeit – Hochsaison für Rauchmelder

Rauchmelder
© Andreas Selk

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt – in der Vorweihnachtszeit haben Rauchmelder Hochsaison. Denn meistens brennt nicht nur ein Lichtlein, sondern zahlreiche. Auf dem Adventskranz, am Weihnachtsbaum oder als Tischdekoration schaffen Wachskerzen eine besinnliche Atmosphäre. Die beschauliche Weihnachtsstimmung kann allerdings abrupt enden, wenn die Kerzen unbeaufsichtigt abbrennen. Jährlich verursacht unsachgemäßer Umgang mit Kerzen tausende Wohnungsbrände in Deutschland. Insofern ist es sehr sinnvoll, dass eine Eigentümergemeinschaft über den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern einen Beschluss fassen darf (Landgericht Hamburg, Az. 318 S 245/10).

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft hatten beschlossen, in den Eigentumswohnungen der Wohnanlage Rauchmelder einzubauen und zu warten. Dagegen erhob ein Mitglied Anfechtungsklage, weil er den Beschluss wegen fehlender Beschlussberechtigung der Gemeinschaft für nichtig hielt. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab. Die Beschlussberechtigung der Eigentümergemeinschaft habe vorgelegen. Dies folge aus § 10 Abs. 6 WEG.

Rauchmelder: Installation ist Gemeinschaftspflicht
Die Installation und Wartung von Rauchmeldern stelle eine Gemeinschaftspflicht dar, weil die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft obliege.

Nichtig seien Beschlüsse, die in die Rechte von Wohnungseigentümern eingreifen, ohne gemeinschaftsbezogene Rechte und Pflichten zu regeln. Dies treffe hier jedoch nicht zu. Im Gegenteil: Rauchmelder seien keine wesentlichen Bestandteile einer Wohneigentumsanlage und nicht sondereigentumsfähig. Vielmehr würden sie lediglich Zubehör darstellen. Darüber hinaus entspreche der Beschluss über den Einbau und die Wartung solcher Geräte einer ordnungsgemäßen Verwaltung, weil eine Feuerversicherung für das Gesamtgebäude gelte.

Tipp: Egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Rauchmelder möglichst erst gar nicht losgehen. Stellen Sie Kerzen und Adventsgestecke auf eine feuerfeste Unterlage und verwenden Sie Kerzenhalter, die nicht brennbar sind. Stellen Sie den Weihnachtsbaum in ausreichender Entfernung zu brennbaren Gegenständen auf. Bringen Sie Kerzen am Weihnachtsbaum so an, dass zu darüber liegenden Zweigen genug Abstand bleibt. Vor allem aber: Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt und verwenden Sie nur geprüfte Lichterketten.

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