Betriebskostenverteilung: Kopfprinzip nicht zwingend

BGH, Urteil v. 10.07.2015, V ZR 198/14 Obwohl laut Wohneigentumsgesetz grundsätzlich das Kopfstimmprinzip gilt, kann in einigen Fällen durch die Teilungserklärung davon abgewichen werden. Wenn eine Regelung ausdrücklich auf das […]

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Vergütung muss bei Verwalterbestellung bekannt sein

BGH, Urteil v. 27.02.2015, Az. V ZR 114/14 Wenn die Eigentümerversammlung über die Bestellung eines WEG-Verwalters beschließt, muss sie gleichzeitig auch über die wesentliche Eckpunkte des Verwaltervertrags entscheiden. Ansonsten ist […]

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Komplizierte Verjährungsfristen bei Mängeln am Sondereigentum

BGH, Urteil v. 4.06.2014, Az. V ZR 183/13 Erst nach einem gemeinschaftlichen WEG-Beschluss, z. B. über die Beseitigung eines Mangels am Sondereigentum, beginnt die Verjährungsfrist, innerhalb der ein Rechtsanspruch auf […]

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BGH-Urteil zum Anspruch auf Wiederherstellung des plangerechten Zustandes

BGH, Urteil vom 14.11.2014, Az. V ZR 118/13 Die Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können von einem Eigentümer nicht verlangen, dass dieser für die Kosten aufkommt, die bei der Wiederherstellung des […]

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Eigentümerversammlung: Stimmrücknahme ist nicht möglich

Wer in der Eigentümerversammlung seine Stimme abgibt, kann diese nicht mehr zurücknehmen, wenn sie bereits dem Versammlungsleiter zugegangen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) argumentierte dazu wie folgt: Ließe man bei einer Eigentümerversammlung einen Widerruf der Stimmabgabe bis zur Verkündung des Beschlussergebnisses zu, könnte die Feststellung eines Ergebnisses insbesondere bei großen Eigentümergemeinschaften erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.

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Tagesmutter braucht Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

spielendes Kind

Eine Kölner Tagesmutter darf ihre Wohnung künftig nicht mehr als Kindertagespflegestelle nutzen, weil ihr die gemäß Teilungserklärung erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlte. Der Bundesgerichtshof sah in der Nutzung der Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder die „Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung“ im Sinne der Teilungserklärung. Für eine solche Tätigkeit brauchte die Frau die Zustimmung des Verwalters oder einer ¾-Mehrheit der Wohnungseigentümer. Die Richter trafen mit ihrem Urteil (Az. V ZR 204/11, 13. Juli 2012) jedoch keine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob eine Tagesmutter in einem Wohnhaus Kinder betreuen darf.

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