Hausgeldforderungen: Erfolgreich gegen säumige Eigentümer vorgehen

Hausgeldforderungen beitreiben

Rund um das Thema Hausgeld dreht sich ein neues Werk aus dem Fachbuchverlag Walhalla. In dem Buch „Hausgeldforderungen beitreiben“ erläutert der Autor Günter Mayer, wie man erfolgreich gegen säumige Eigentümer vorgeht. Denn, so die deutliche Warnung: „Nachlässigkeit geht auf Kosten der WEG-Gemeinschaft.“

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Ehemalige WEG-Verwaltung durfte kein Hausgeld einziehen

Inkasso - das darf in der Regel nur die aktuelle WEG-Verwaltung.

Als die ehemalige WEG-Verwaltung offene Hausgeldforderungen einziehen wollte, weigerte sich ein Wohnungseigentümer zu zahlen: Zwar war die Ex-Verwalterin einer Wohnanlage erst kürzlich abberufen worden, wollte aber noch das Hausgeld und eine Sonderumlage für die WEG eintreiben und betrieb dazu sogar eine Zwangsvollstreckung. Der Wohnungsbesitzer wehrte sich mit dem Argument, dass die ehemalige Verwalterin nicht mehr zuständig und somit nicht mehr zum Forderungseinzug berechtigt sei.

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WEG-Verwalter darf Wohnungsverkauf an sich selbst zustimmen

Auch wenn die Entscheidung schon sieben Jahre her ist – dieses klassische Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin aus dem WEG-Bereich wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Denn es zeigt einmal mehr, dass das Wohnungseigentumsrecht mit seinen vielfältigen und teils komplexen Regelungen überraschende und manchmal erheiternde Rechtsfälle hervorbringen kann.

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WEG-Urteile: WEG-Verwaltung darf noch ausstehende Hausgeldzahlungen nicht in der Rücklage verbuchen

Bild von Sparschwein, in das ein Euro gesteckt wird

Eine WEG-Verwaltung, die es mit säumigen Hausgeldzahlern zu tun hat, muss verschiedene Dinge beachten. Über einige davon haben wir in diesem Blog bereits berichtet, insbesondere über das Thema Sanktionen und […]

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WEG-Verwaltung: Zahlungsverzug beim Hausgeld rechtfertigt keinen Ausschluss von der Eigentümerversammlung

Eine Hand voll Geld

Jedes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss regelmäßig sein Hausgeld an die WEG- bzw. Hausverwaltung zahlen. Hiermit wird nicht nur die Tätigkeit der Verwaltung abgegolten. Mit dem Geld wird auch die […]

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WEG-Verwaltung haftet für Instandhaltungsrücklage

Das Kleingedruckte: Ein Haftungsparagraph unter der Lupe

Eine WEG-Verwaltung (Hausverwaltung) muss, um ihren Dienstleistungsauftrag gegenüber den Wohnungseigentümern zu erfüllen, häufig finanzielle Mittel verwalten, die durchaus nicht gering sind. Zu diesen Geldern gehört beispielsweise die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Diese […]

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