Generalvollmacht des Verwalters ist in der Regel unzulässig

OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 03.11.2014, 20 241/14 Eine Regelung in der Teilungserklärung, nach welcher der WEG-Verwalter ausdrücklich eine allumfassende Bevollmächtigung erhält, ist unzulässig. Eine solche Regelung ist mit den Grundprinzipien […]

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Zustimmung zu Wohnungsverkauf darf nur selten verweigert werden

WEG-Verwaltung Frankfurt: Kaufvertrag für Immobilie

Nicht immer darf man sein Eigentum verkaufen, an wen man möchte. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festlegen, dass ein Wohnungsbesitzer für die Veräußerung seiner eigenen vier Wände die Zustimmung anderer Mitglieder der WEG oder eines Dritten einholen muss. Bei dem Dritten handelt es sich in der Praxis oft um den WEG-Verwalter. Die zustimmungsberechtigte Person darf ihr Einverständnis aber nur in Ausnahmefällen tatsächlich verweigern.

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Nachschlagewerk zum Wohnungseigentum: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter

Coverbild des Handbuchs für Wohnungseigentümer

Das Wohnungseigentum von seiner juristischen Seite betrachtet das „Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter“, das bereits in der 9. Auflage erschienen ist. Es stellt die Einzelheiten des Wohnungseigentumsrechts umfassend dar und wendet sich damit sowohl an die Besitzer von Wohnungen unter WEG-Verwaltung als auch an Hausverwalter. Im mehr als 650 Seiten umfassenden Textteil werden die Themengebiete WEG-Gemeinschaft, Hausverwaltung, Vermietung, WEG-Gerichtsverfahren, Versicherung und Besteuerung von Wohnungseigentum behandelt sowie vielfältige Textmuster für Schriftstücke bereitgestellt.

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Immobilienverwaltung für WEGs: Praxisratgeber vermittelt Hintergrundwissen

Buch für Immobilienverwalter - Buchcover

Immobilenverwaltung zum Nachschlagen: „Das große Verwalter-Handbuch“ von Michael von Hauff und Hanno Musielack (Hrsg.) – Die Anfänge der Immobilienverwaltung für WEG-Gemeinschaften, wie man sie heute kennt, bilden auch den Anfang dieses Buches: …

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Schimmel in Dachgeschosswohnung – Wohnungseigentümergemeinschaft muss Fassade nicht dämmen

Thermalbild eines Hauses

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Düsseldorf sah sich eines Tages plötzlich mit der Forderung eines Eigentümers konfrontiert, eine Fassade neu zu dämmen, die bisher jahrzehntelang keinen Anlass zur Beanstandung gegeben hatte. Denn […]

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Tipps zur Eigentümerversammlung: Wie fechte ich ungültige Entscheidungen an?

mehrere fallende große rote Würfel mit weißen Paragraphenzeichen darauf

Auf der Eigentümerversammlung fällt eine Wohnungseigentümergemeinschaft laut WEG-Gesetz ihre wichtigsten Entscheidungen. In der Praxis wird das Gesetz jedoch oft unterschiedlich interpretiert. Deshalb gibt es auch immer wieder juristisch anfechtbare Beschlüsse, die die Gerichte beschäftigen und eine Vielzahl von WEG-Urteilen nach sich ziehen. Mehr zur Anfechtung ungültiger Entscheidungen erfahren Sie hier.

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Wohnungseigentümer tauschten Kellerräume – Rücknahme nicht möglich

Rohbau eines Kellers

Einen formal unwirksamen Vertrag schlossen zwei Wohnungseigentümer in Köln, indem sie ihre Kellerräume tauschten, ohne dies ins Grundbuch einzutragen. Eine der beiden Parteien (hier A genannt) wollte diesen Formfehler später nutzen, um den Tausch rückgängig zu machen, und verlangte die Herausgabe seines alten Kellerraums. Der andere Wohnungseigentümer (B) weigerte sich jedoch und bestand auf dem Tauschvertrag.

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Praxishandbuch Wohnungseigentum – Infos für Eigentümer, Vermieter und Verwalter

Coverbild des Praxishandbuchs Wohnungseigentum

Wohnungseigentum gewinnt seit etwa zwei Jahrzehnten für immer mehr Menschen an Bedeutung – ob für die eigene Nutzung oder zum Vermieten. Gerade jetzt dürfte sich dieser Trend weiter verstärken: Immobilien als Kapitalanlage erfreuen sich in Zeiten, in denen Vermögen durch Inflationsgefahr, hoch nervöse Aktienmärkte und Turbulenzen im Euro-Raum bedroht sind, wachsender Beliebtheit…

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WEG-Verwalter darf Wohnungsverkauf an sich selbst zustimmen

Auch wenn die Entscheidung schon sieben Jahre her ist – dieses klassische Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin aus dem WEG-Bereich wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Denn es zeigt einmal mehr, dass das Wohnungseigentumsrecht mit seinen vielfältigen und teils komplexen Regelungen überraschende und manchmal erheiternde Rechtsfälle hervorbringen kann.

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Privater Hobbykeller war plötzlich Gemeinschaftseigentum – Urteil zum Wohnungseigentum

Der Versuch, eine Wohnung samt Hobbykeller zu verkaufen, endete für eine Gemeinschaft aus drei Wohnungserben im vergangenen Jahr in einem juristischen Fiasko. Der Grund waren nicht beachtete Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts, die dazu geführt hatten, dass keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem Gemeinschaftseigentum der WEG und dem Sondereigentum der Wohnungsinhaber vorlag. Eine Schilderung des exotischen Rechtsfalles finden Sie im folgenden Beitrag.

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ABC der WEG-Verwaltung: Wie erreiche ich meine Ziele auf der Eigentümerversammlung?

Wer sich auf einer Wohnungseigentümerversammlung erfolgreich einbringen und seine Ziele erreichen möchte, sollte sich mit dem Ablauf einer solchen Versammlung gut auskennen. Gerade wer als frisch gebackenes Mitglied einer WEG-Gemeinschaft zum ersten Mal eine Einladung zur Versammlung erhält, sollte sich schon vorher einen Überblick über die Mechanismen der Veranstaltung verschaffen. Denn nur wer Bescheid weiß, kann seine Mitgliedschaftsrechte effektiv wahrnehmen und seine Interessen wahren.

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Eigentümerversammlung: WEG-Hausverwaltung darf in Ausnahmefällen einen Anwalt hinzuziehen

Stempel "Geschlossene Gesellschaft"

© WoGi – Fotolia.com Eine WEG-Eigentümerversammlung ist eine geschlossene Gesellschaft: Es gilt stets das Prinzip der Nichtöffentlichkeit. Bedeutet dies, dass keine weiteren Anwesenden neben der Hausverwaltung und den Wohnungseignern geduldet […]

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Die Eigentümerversammlung der WEG – hier beginnt Ihre Mitwirkung bei der Hausverwaltung

Menschen sitzen am Tisch und diskutieren

Angenommen, Sie haben sich entschieden, zum ersten Mal Wohnungseigentum zu erwerben – um es selbst zu nutzen oder auch zu vermieten. Sie haben soeben eine Wohnung ausgesucht und haben sie gekauft. Nun sind Sie dadurch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geworden und sind ab heute an der Hausverwaltung beteiligt…

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