Laute Nachbarn: Studenten lärmen nicht mehr als alle anderen

Laute Nachbarn: Studenten lärmen nicht mehr als alle anderen

Im Herbst machen es sich viele wieder drinnen gemütlich. Wer sich dann über laute Nachbarn ärgern muss, hat das Nachsehen. Wenig machen können Wohnungseigentümer dann, wenn es sich bei den lauten Nachbarn um Kinder handelt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat auch eine Lanze für Studenten gebrochen. Hintergrund der Entscheidung war die Klage einiger Nachbarn gegen den geplanten Bau eines Studentenwohnheims in Freiburg.

Die Kläger hatten argumentiert, dass das Gebäude nicht nur erheblich mehr Verkehrslärm durch Autos und Motorräder mit sich bringen werde, sondern auch eine erhöhte Belastung durch andere „typische Lebensäußerungen“ junger Menschen, zum Beispiel laute Musik oder Gelächter. Die Richter wollten die Einwände nicht gelten lassen. Laute Nachbarn hin oder her: Gerade in Kommunen, die sowieso studentisch geprägt seien, müsse man lernen, mit der Geräuschkulisse zu leben.

Hausordnung als Mittel gegen laute Nachbarn
Der Neubau des Wohnheims für etwa 100 Studenten verletzt nach Auffassung des Gerichtshofs Baden-Württemberg  die Nachbarn nicht in ihren Rechten (Az. 3 S 1138/10 und 3 S 1139/10). Selbst in einem allgemeinen Wohngebiet, um das es sich hier nicht handele, wäre das Vorhaben zulässig. Die Überlegung der Nachbarn, „studentisches Wohnen“ unterscheide sich angesichts der unterschiedlichen Tages- und Abendgestaltung sehr vom „bürgerlichen Wohnen“ – Studenten seien also besonders laute Nachbarn – sei nicht haltbar.

Der Begriff des Wohngebäudes umfasse alle Erscheinungsformen der auf eine gewisse Dauer angelegten „Häuslichkeit“. Hierzu seien Studentenwohnheime ebenso zu rechnen wie Seniorenwohnheime und Altenpflegeeinrichtungen. Soweit die Nachbarn erhöhten Lärm befürchteten, könne dem nur mit ordnungsrechtlichen Vorschriften und mit dem Erlass einer Hausordnung in Verbindung mit den abzuschließenden Mietverträgen Rechnung getragen werden.

Kein erhöhter Autolärm zu befürchten
Bei der Bewertung müsse berücksichtigt werden, dass mindestens eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs maximal 300 Meter entfernt liege und dort mehr als drei Bus- bzw. Bahnlinien werktags in einem Takt von maximal zehn Minuten verkehrten. Vor diesem Hintergrund sei nicht zu erwarten, dass das Wohnheim ein unzumutbar erhöhtes Verkehrsaufkommen bewirke.

Aktuell werden in zahlreichen Städten Studentenwohnheime gebaut, da insbesondere in gefragten Metropolen wie Hamburg oder Frankfurt große Wohnungsnot unter den Studenten herrscht. In Hamburg beispielsweise werden Studenten von September bis November Notbetten in einer Turnhalle zur Verfügung gestellt, in Karlsruhe protestieren Studenten gegen die Wohnungsnot, indem sie einige Tage in dem Schaufenster eines Schreibwarengeschäfts wohnen.

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