WEG-Verwaltung

Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEGs) benötigen in der Regel einen Dienstleister, der die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG- Verwaltung) übernimmt, der also das gemeinschaftliche Eigentum für sie verwaltet. Zwar ist es auch möglich, dass alle Wohnungseigentümer gemeinsam verwalten. Jedoch ist es wesentlich praktikabler und darum üblich, jemanden mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Die WEG- Verwaltung (Hausverwaltung) kann entweder von nur einer Person (der Person des Verwalters) übernommen werden oder es kann eine Firma damit betraut werden. Professionelle Dienstleister sind darauf spezialisiert, die umfangreichen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, die einer WEG- Verwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz auferlegt sind.

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Änderungsbeschluss: Neue Pflichten für Eigentümer

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