Gebietserhaltungsanspruch: Eigentümer kann ohne die WEG klagen

OVG Bremen, Beschluss v. 13.02.2015, 1 B 355/14 Auch ein Wohnungseigentümer alleine kann ein Nachbarbauvorhaben angreifen, wenn er einen Gebietserhaltungsanspruch geltend machen kann, das Gebäude also nicht den Nutzungsvorschriften des […]

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Keine „öffentliche Wiedergabe“ – WEGs müssen keine GEMA-Gebühren zahlen

BGH, Urteil v. 17.09.2015 – Az. I ZR 228/14 Eigentümergemeinschaften, die über ihr eigenes Kabelnetz Fernseh- und Hörfunksignale der Gemeinschaftsantenne in die einzelnen Wohnungen weiterleiten, müssen keine Vergütung an die […]

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Unwirksame Preiserhöhungsklauseln bei Gasverträgen

BGH, Urteil v. 27.02.2015, Az. VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14 WEGs müssen bei Gaslieferverträgen wie private Verbraucher behandelt werden. Das heißt konkret: Der Gaspreis darf […]

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Gesamtschuldnerische Haftung bei den Kosten der Abfallbeseitigung

VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 11.12.2014, Az. 4 K 777/14 Alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind Gesamtschuldner der Gebühren für die Abfallbeseitigung. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an […]

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WEG-Verwaltung gesucht? Bonität prüfen!

Wer eine WEG-Verwaltung sucht, sollte gegebenenfalls an eine Bonitätsprüfung denken.

Dass eine Eigentümergemeinschaft, die eine WEG-Verwaltung sucht, bei der Auswahl auf Seriosität und auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten sollte, wissen regelmäßige Leser unseres Infoportals schon seit Längerem. Neu ist allerdings, dass Wohnungseigentümer nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung manchmal sogar ausdrücklich verpflichtet sein können, die Bonität der WEG-Verwaltung zu prüfen.

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Urteil: Bayerischer Wohnungseigentümer durfte Gartenzaun bauen

Zaun eines Wohnungseigentümers

Mancher Haus- oder Wohnungseigentümer liebt seinen Gartenzaun – ein anderer kann gut darauf verzichten. Daran kann sich in einer Eigentümergemeinschaft schon einmal ein Streit entzünden. So geschah es in einer WEG in Bayern. Hier besaßen einige Eigentümer, denen Wohnungen im Erdgeschoss gehörten, auch ein individuelles Nutzungsrecht an einer kleinen Gartenfläche vor ihrer jeweiligen Wohnung. Der Rest des Vorgartens gehörte zum Gemeinschaftseigentum. Einer der Wohnungseigentümer grenzte seinen eigenen Gartenanteil mit einem Zaun und einer Hecke ab, was bei den übrigen Miteigentümern der Wohnanlage auf wenig Gegenliebe stieß.

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