Mietminderung wegen aggressiven Verhaltens – Wohnungsbesitzer erhielt Schadensersatz von Miteigentümer

Schlagwortwolke (Vermieter, Mietvertrag, Mieter...) zum Artikel zur WEG-Verwaltung Köln

WEG-Verwaltung Köln. Weil ein Wohnungseigentümer regelmäßig die Mieter eines Miteigentümers anpöbelte und sogar bedrohte, kam es bei dem anderen Eigentümer zu beträchtlichen Einnahmeausfällen: Die Mieter zogen entweder aus oder minderten ihre Miete. Schließlich machte der betroffene Wohnungsbesitzer Schadensersatz gegen den aggressiven Eigentümerkollegen geltend, dem inzwischen sein Eigentumsanteil an der Wohnanlage entzogen worden war.

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Wohnungskäufer kann Mängelbeseitigung vom Bauträger verlangen

Instandsetzung

Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur WEG-Verwaltung 2010 klarstellte, können Wohnungskäufer, die eine Neubau-Eigentumswohnung direkt vom Bauträger erwerben, bei Mängeln auf Nachbesserung bestehen – auch unabhängig von der Eigentümergemeinschaft. Das sogenannte Zurückbehaltungsrecht, also das Recht, Teile des Kaufpreises einzubehalten, bis die Baumängel beseitigt sind, behält der einzelne Wohnungserwerber auch insoweit, als Gemeinschaftseigentum der WEG betroffen ist.

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Eigentümergemeinschaft musste Video-Sprechanlage dulden

Eine Eigentümergemeinschaft muss zwar keine so große Kamera wie diese dulden, eine Video-Sprechanlage aber grundsätzlich schon akzeptieren.

Eine Eigentümergemeinschaft aus Berlin sorgte sich um die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder. Den Wunsch eines Miteigentümers, eine Video-Sprechanlage am Hauseingang zu installieren, lehnte sie deshalb auf der Eigentümerversammlung mehrheitlich ab: Schließlich könnten auch die anderen durch die kleine Kamera („Videoauge“) ihres Nachbarn mit überwacht werden, so ihre Argumentation. Der Eigentümer, der den Antrag gestellt hatte, wollte jedoch gern jeden sehen, der vor dem Haus stand und bei ihm klingelte.

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Zustimmung zu Wohnungsverkauf darf nur selten verweigert werden

WEG-Verwaltung Frankfurt: Kaufvertrag für Immobilie

Nicht immer darf man sein Eigentum verkaufen, an wen man möchte. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festlegen, dass ein Wohnungsbesitzer für die Veräußerung seiner eigenen vier Wände die Zustimmung anderer Mitglieder der WEG oder eines Dritten einholen muss. Bei dem Dritten handelt es sich in der Praxis oft um den WEG-Verwalter. Die zustimmungsberechtigte Person darf ihr Einverständnis aber nur in Ausnahmefällen tatsächlich verweigern.

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Treppenlift und WEG: Urteile zeichnen differenziertes Bild

Senior auf Treppenlift - WEG-Urteile fallen verschieden aus

Verschiedene Urteile zum WEG-Recht befassen sich mit einem Thema, das viele Senioren betrifft: dem Einbau eines Treppenlifts in einem Wohnhaus. Wer einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehört, muss sich dazu – anders als ein Hauseigentümer – erst mit der Gemeinschaft abstimmen. Da es sich beim Einbau eines solchen Lifts um eine bauliche Veränderung handelt, müssen laut WEG-Gesetz grundsätzlich erst alle betroffenen Miteigentümer zustimmen – also alle, die die Treppe ebenfalls nutzen. In einigen Fällen jedoch dürfen die anderen Eigentümer die Zustimmung zum Lifteinbau nicht verweigern.

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WEG-Verwaltung aus Berlin trat als Makler auf – Streit um Provisionsanspruch

Schlüsselübergabe bei Wohnungsverkauf

Eine WEG-Verwaltung aus Berlin musste erleben, dass deutsche Gerichte eine gleichzeitige Tätigkeit als Hausverwalter und als Makler in der Vergangenheit recht unterschiedlich bewerteten. So billigten Berliner Gerichte einer Immobilienverwaltung, die zugleich als Makler auftrat, um eine Wohnung in einem von ihr selbst verwalteten Haus zu vermitteln, grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Maklerlohn zu. Eine bereits geleistete Provision musste sogar zurückgezahlt werden. Später beurteilte der BGH einen ähnlich gelagerten Fall jedoch anders. …

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Urteil: Redezeit darf beschränkt werden

Gruppe von 3D-Männchen mit Sprechblasen reden durcheinander

Ausschweifende Redner kennt wohl jeder. Manche von ihnen nutzen jede Gelegenheit, wieder einmal zu einem längeren Vortrag auszuholen. Im privaten Rahmen kann das ja auch durchaus ganz unterhaltsam sein. Ärgerlich kann es dagegen werden, wenn Sitzungen, Meetings oder Tagungen von einigen Vielrednern dominiert werden, die inhaltlich nicht immer viel zu sagen haben – dafür aber umso mehr Worte brauchen. Das kann auch auf der Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft passieren. …

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Eigentümergemeinschaft haftete für insolventen Miteigentümer

WEG-Verwaltung Koblenz - Paragraphenzeichen

Ein Fall aus der WEG-Verwaltung Koblenz zeigt: Wird ein Wohnungseigentümer insolvent, können die anderen unter Umständen verpflichtet sein, für seinen Heizkostenanteil aufzukommen. So entschied 2009 das Oberlandesgericht Koblenz in einem WEG-Urteil. Im vorliegenden Fall ging es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Miteigentümer bis heute alle von einer anderen WEG mit Heizenergie versorgt werden. …

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Schimmel in Dachgeschosswohnung – Wohnungseigentümergemeinschaft muss Fassade nicht dämmen

Thermalbild eines Hauses

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Düsseldorf sah sich eines Tages plötzlich mit der Forderung eines Eigentümers konfrontiert, eine Fassade neu zu dämmen, die bisher jahrzehntelang keinen Anlass zur Beanstandung gegeben hatte. Denn […]

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Tipps zur Eigentümerversammlung: Wie fechte ich ungültige Entscheidungen an?

mehrere fallende große rote Würfel mit weißen Paragraphenzeichen darauf

Auf der Eigentümerversammlung fällt eine Wohnungseigentümergemeinschaft laut WEG-Gesetz ihre wichtigsten Entscheidungen. In der Praxis wird das Gesetz jedoch oft unterschiedlich interpretiert. Deshalb gibt es auch immer wieder juristisch anfechtbare Beschlüsse, die die Gerichte beschäftigen und eine Vielzahl von WEG-Urteilen nach sich ziehen. Mehr zur Anfechtung ungültiger Entscheidungen erfahren Sie hier.

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Wohnungseigentümer tauschten Kellerräume – Rücknahme nicht möglich

Rohbau eines Kellers

Einen formal unwirksamen Vertrag schlossen zwei Wohnungseigentümer in Köln, indem sie ihre Kellerräume tauschten, ohne dies ins Grundbuch einzutragen. Eine der beiden Parteien (hier A genannt) wollte diesen Formfehler später nutzen, um den Tausch rückgängig zu machen, und verlangte die Herausgabe seines alten Kellerraums. Der andere Wohnungseigentümer (B) weigerte sich jedoch und bestand auf dem Tauschvertrag.

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Instandsetzungspflicht für Fenster darf nicht ins Grundbuch

WEG-Verwaltung München: Eine WEG-Gemeinschaft beschloss, dass jeder Wohnungseigentümer seine Fenster selbst instand setzen müsse. Diese Verpflichtung sollte auch in das Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt spielte jedoch nicht mit und verweigerte den Eintrag. Der WEG-Verwalter beschritt im Auftrag der Eigentümer den Klageweg – bis hin zum Oberlandesgericht München.

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Praxishandbuch Wohnungseigentum – Infos für Eigentümer, Vermieter und Verwalter

Coverbild des Praxishandbuchs Wohnungseigentum

Wohnungseigentum gewinnt seit etwa zwei Jahrzehnten für immer mehr Menschen an Bedeutung – ob für die eigene Nutzung oder zum Vermieten. Gerade jetzt dürfte sich dieser Trend weiter verstärken: Immobilien als Kapitalanlage erfreuen sich in Zeiten, in denen Vermögen durch Inflationsgefahr, hoch nervöse Aktienmärkte und Turbulenzen im Euro-Raum bedroht sind, wachsender Beliebtheit…

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WEG-Verwalter darf Wohnungsverkauf an sich selbst zustimmen

Auch wenn die Entscheidung schon sieben Jahre her ist – dieses klassische Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin aus dem WEG-Bereich wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Denn es zeigt einmal mehr, dass das Wohnungseigentumsrecht mit seinen vielfältigen und teils komplexen Regelungen überraschende und manchmal erheiternde Rechtsfälle hervorbringen kann.

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Privater Hobbykeller war plötzlich Gemeinschaftseigentum – Urteil zum Wohnungseigentum

Der Versuch, eine Wohnung samt Hobbykeller zu verkaufen, endete für eine Gemeinschaft aus drei Wohnungserben im vergangenen Jahr in einem juristischen Fiasko. Der Grund waren nicht beachtete Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts, die dazu geführt hatten, dass keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem Gemeinschaftseigentum der WEG und dem Sondereigentum der Wohnungsinhaber vorlag. Eine Schilderung des exotischen Rechtsfalles finden Sie im folgenden Beitrag.

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