Interview: Richtige Software hilft der WEG-Verwaltung bei der Instandhaltung

Interviewpartner von der WEG-Verwaltung

So sollte WEG-Verwaltung nicht aussehen: Mitten in die aufwändige Sanierung der Hausfassade platzt die Nachricht, dass das Dach, das offenbar schon länger erneuerungsbedürftig war, nun dringend repariert werden muss. Die dafür benötigten Mittel sind jedoch kurzfristig kaum aufzutreiben, da die Fassadenarbeiten die Instandhaltungsrücklage fast aufgebraucht haben. Besser ist es, den Instandhaltungsbedarf vorausschauend zu planen. Dabei hilft der WEG-Verwaltung der Einsatz der richtigen Software, die Prognosen über künftig nötige Baumaßnahmen erleichtert.

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Wohnungsbesitzer mussten Hausverwalter nicht abberufen

Wohnungsbesitzer mussten Hausverwalter nicht abberufen

Den Hausverwalter aus wichtigem Grund sofort abzuberufen – das beantragte ein Hamburger Wohnungseigentümer auf einer Versammlung seiner Eigentümergemeinschaft. Als Grund nannte der Antragsteller gravierende Pflichtverletzungen: So habe der Hausverwalter den Zustand der Wohnanlage nicht regelmäßig kontrolliert. Zudem habe er einen Beschluss der Eigentümer erst mit zweijähriger Verspätung umgesetzt. Schließlich sei die Beschlusssammlung nicht ordentlich geführt worden.

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Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

WEG-Verwaltung: Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

Der erste WEG-Verwalter einer neu gebauten Wohnanlage wird in der Praxis oft vom Bauträger als ursprünglichem Verkäufer der Wohnungen bestimmt. Dies wird in den Kaufverträgen mit den späteren Eigentümern festgelegt. Der so bestimmte Erstverwalter darf für bis zu drei Jahre tätig sein, bevor die Eigentümergemeinschaft neu wählt. In der Regel wird die Vereinbarung über die Bestellung des ersten Verwalters ins Grundbuch eingetragen. Doch in Ausnahmefällen ist die Vereinbarung auch ohne Grundbucheintrag gültig, wie kürzlich das Kammergericht Berlin entschied.

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GEZ-Auskunftspflicht für Hausverwalter und Vermieter

Hausverwalter müssen die Besitzer von Fernsehgeräten wie diesem künftig melden.

Hausverwalter und Wohnungsvermieter sollen künftig gegenüber der GEZ auskunftspflichtig werden. Ab 2013 sollen sie der Behörde auf Anfrage Auskünfte über die Wohnungsinhaber und Mieter erteilen. Das sieht der neue Entwurf für einen geänderten Rundfunkstaatsvertrag vor, dem die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer bereits zugestimmt haben. Die Zustimmung der Landtage hingegen steht noch aus. Ralf Endres von der Hausverwaltung Wohnbau Service kritisiert die geplante Neuregelung.

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Hausverwalter darf klagen, um Verwaltungsunterlagen zurückzufordern

Gestapelte blaue Aktenordner des WEG-Verwalters

Der Hausverwalter ist zur Transparenz verpflichtet: Er muss jedem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren, damit der Eigentümer die ordnungsgemäße Verwaltung kontrollieren kann. Mancher Verwalter ist darüber hinaus so kulant, die Unterlagen zur Einsichtnahme an einen Wohnungsbesitzer auszuleihen oder ihm Kopien zu schicken. Das Ausleihen ist jedoch nicht ohne Risiko.

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Nachschlagewerk zum Wohnungseigentum: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter

Coverbild des Handbuchs für Wohnungseigentümer

Das Wohnungseigentum von seiner juristischen Seite betrachtet das „Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter“, das bereits in der 9. Auflage erschienen ist. Es stellt die Einzelheiten des Wohnungseigentumsrechts umfassend dar und wendet sich damit sowohl an die Besitzer von Wohnungen unter WEG-Verwaltung als auch an Hausverwalter. Im mehr als 650 Seiten umfassenden Textteil werden die Themengebiete WEG-Gemeinschaft, Hausverwaltung, Vermietung, WEG-Gerichtsverfahren, Versicherung und Besteuerung von Wohnungseigentum behandelt sowie vielfältige Textmuster für Schriftstücke bereitgestellt.

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WEG-Verwaltung aus Berlin trat als Makler auf – Streit um Provisionsanspruch

Schlüsselübergabe bei Wohnungsverkauf

Eine WEG-Verwaltung aus Berlin musste erleben, dass deutsche Gerichte eine gleichzeitige Tätigkeit als Hausverwalter und als Makler in der Vergangenheit recht unterschiedlich bewerteten. So billigten Berliner Gerichte einer Immobilienverwaltung, die zugleich als Makler auftrat, um eine Wohnung in einem von ihr selbst verwalteten Haus zu vermitteln, grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Maklerlohn zu. Eine bereits geleistete Provision musste sogar zurückgezahlt werden. Später beurteilte der BGH einen ähnlich gelagerten Fall jedoch anders. …

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Hausverwaltung als Versicherungsexpertin

Hände einer Hausverwaltung umschließen ein Modellhaus

Was hat Ihre Hausverwaltung mit Ihren Versicherungen zu tun? Eine ganze Menge, wenn Sie Wohnungseigentum besitzen. Denn jeder, der eine Eigentumswohnung erworben hat – gleich, ob als Selbstnutzer oder als Vermieter – steht als Nächstes vor der Frage, wie er sein Eigentum richtig versichert. …

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WEG-Verwaltung: Baden-Württemberg bürgt für KfW-Kredite

WEG-Verwaltung: Energieeffiziente Sanierung

Neues aus der WEG-Verwaltung: Für Wohnungseigentümer aus Baden-Württemberg wird die energetische Gebäudesanierung nun vereinfacht. Denn das Land bietet an, Modernisierungskredite für WEG-Gemeinschaften mit Bürgschaften abzusichern. Damit soll der Zugriff der Eigentümergemeinschaften auf KfW-Förderkredite zumindest im Ländle endlich gesichert werden. Bisher haben es die Gemeinschaften sehr schwer, an diese KfW-Kredite zu kommen…

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Legionellen-Untersuchung – Neue Pflicht für Wohnungseigentümer und Hausverwaltung

Duschkopf, aus dem Wasser strömt

Hausverwaltung und Wohnungsvermieter müssen ab dem 1. November 2011 das Trinkwasser auf Legionellen prüfen. Der Hintergrund ist nicht, dass an der Qualität des Wassers selbst gezweifelt würde – dieses gilt hierzulande als sicher. Vielmehr kommen die Erreger der Legionärskrankheit in manchen deutschen Häusern aus den Leitungsrohren, in denen sich die Bakterien bei Wassertemperaturen von 25 bis 50 Grad gut vermehren können – zumindest da, wo das Wasser mehr steht als fließt. …

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Hausverwaltung (Bonn) saniert Tiefgarage im nahen Bergisch-Gladbach

Hausverwaltung Bonn - Bild von Michael Lorenz

Hausverwaltung Bonn. Ein Praxisbeispiel für eine gelungene Sanierung von WEG-Gemeinschaftseigentum ist die Reparatur eines undichten Tiefgaragen-Daches in Bergisch Gladbach. Im Rahmen ihrer Aufgaben als Hausverwaltung ließ die Wohnbau Service Bonn GmbH die Garagendecke für rund 100.000 Euro erneuern. Dieser Schritt war notwendig geworden, weil die undichten Ränder des Dachs so viel Wasser in die Garage ließen, …

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Immobilienverwaltung für WEGs: Praxisratgeber vermittelt Hintergrundwissen

Buch für Immobilienverwalter - Buchcover

Immobilenverwaltung zum Nachschlagen: „Das große Verwalter-Handbuch“ von Michael von Hauff und Hanno Musielack (Hrsg.) – Die Anfänge der Immobilienverwaltung für WEG-Gemeinschaften, wie man sie heute kennt, bilden auch den Anfang dieses Buches: …

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Ausbildung für WEG-Verwalter

WEG-Verwalter

WEG-Verwalter – diesen Job kann nicht jeder machen. Eine geregelte Ausbildung gibt es in Deutschland nicht, dabei stellt die Verwaltung von Wohnungseigentum hohe Anforderungen: Sie erfordert vor allem fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse. Nötig ist aber auch technisches Grundwissen. Laien, die nebenberuflich verwalten, sehen sich daher nicht selten vor Probleme gestellt. Doch wie den Beruf des WEG-Verwalters erlernen? Da eine gesetzlich verankerte Berufsausbildung oder ein festgelegtes Qualifikationsprofil fehlen, springen private Anbieter mit speziellen Bildungsangeboten in die Bresche.

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Praxishandbuch Wohnungseigentum – Infos für Eigentümer, Vermieter und Verwalter

Coverbild des Praxishandbuchs Wohnungseigentum

Wohnungseigentum gewinnt seit etwa zwei Jahrzehnten für immer mehr Menschen an Bedeutung – ob für die eigene Nutzung oder zum Vermieten. Gerade jetzt dürfte sich dieser Trend weiter verstärken: Immobilien als Kapitalanlage erfreuen sich in Zeiten, in denen Vermögen durch Inflationsgefahr, hoch nervöse Aktienmärkte und Turbulenzen im Euro-Raum bedroht sind, wachsender Beliebtheit…

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Seriöse WEG-Hausverwaltung gesucht – Qualitätsmerkmal Verbandsmitgliedschaft

Verbundene Arme und Hände

Aufgepasst bei der Wahl der Hausverwaltung: Als WEG- oder Hausverwalter darf in Deutschland jeder auftreten. Denn gesetzliche Mindeststandards für die Qualifikation gibt es hierzulande nicht. Anders als im Ausland hat der deutsche Gesetzgeber den Hausverwalter nicht zu einer geschützten Berufsbezeichnung gemacht und kein einheitliches Berufsbild geschaffen…

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