Hausverwalter müssen die Besitzer von Fernsehgeräten wie diesem künftig melden.

GEZ-Auskunftspflicht für Hausverwalter und Vermieter

Hausverwalter müssen die Besitzer von Fernsehgeräten wie diesem künftig melden.

Hausverwalter und Wohnungsvermieter sollen künftig gegenüber der GEZ auskunftspflichtig werden. Ab 2013 sollen sie der Behörde auf Anfrage Auskünfte über die Wohnungsinhaber und Mieter erteilen. Das sieht der neue Entwurf für einen geänderten Rundfunkstaatsvertrag vor, dem die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer bereits zugestimmt haben. Die Zustimmung der Landtage hingegen steht noch aus. Ralf Endres von der Hausverwaltung Wohnbau Service kritisiert die geplante Neuregelung.

Ab dem 1. Januar 2013 hängt die GEZ-Zahlungspflicht nicht mehr vom Besitz eines TV- oder Radiogerätes ab. Statt der bisher bekannten Gebühren wird ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt oder pro Betrieb erhoben. Für Mieter und Wohnungseigentümer heißt das: Eine Wohnung – eine Gebühr. Und um festzustellen, wer in einer Wohnung wohnt, sollen – zumindest nach dem aktuellen Stand – künftig die Vermieter und Hausverwalter herangezogen werden. Sie müssen der GEZ bei Nachfrage die Namen und Geburtsdaten der Bewohner mitteilen, ebenso wie den Beginn eines Mietverhältnisses.

Als „unangemessen“ kritisiert Ralf Endres von der Wohnbau Service Bonn GmbH diesen Auskunftsanspruch. Es sei nicht die Aufgabe von Wohnungseigentümern und Hausverwaltern, die GEZ beim Erheben von Rundfunkbeiträgen zu unterstützen und ihr bei der Kontrolle der Mieter zu helfen, so Endres. „Eine solche Verpflichtung könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen Hausverwalter und Bewohnern erheblich stören.“

WEG-Verwalter und Wohnungsvermieter können zur Auskunft gezwungen werden

Vor den Vermietern und Hausverwaltern sind allerdings zunächst die Einwohnermeldeämter in der Pflicht: Sie müssen die Meldedaten aller erwachsenen Bewohner Deutschlands an die Landesrundfunkanstalten – und damit indirekt an die GEZ – weitergeben. Erst wenn auf diesem Wege nicht ermittelt werden kann, wer in einer bestimmten Wohnung wohnt, wird der Eigentümer befragt und muss Auskunft dazu erteilen. In Wohnungseigentümergemeinschaften kann hierfür auch der WEG-Verwalter herangezogen werden. Die GEZ soll sogar das Recht erhalten, ihren Auskunftsanspruch zwangsweise durchzusetzen. Der bürokratische Aufwand für Vermieter und Hausverwalter soll nicht entschädigt werden.

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