
Der Hausverwalter ist zur Transparenz verpflichtet: Er muss jedem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren, damit der Eigentümer die ordnungsgemäße Verwaltung kontrollieren kann. Mancher Verwalter ist darüber hinaus so kulant, die Unterlagen zur Einsichtnahme an einen Wohnungsbesitzer auszuleihen oder ihm Kopien zu schicken. Das Ausleihen ist jedoch nicht ohne Risiko.
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