
Verschiedene Urteile zum WEG-Recht befassen sich mit einem Thema, das viele Senioren betrifft: dem Einbau eines Treppenlifts in einem Wohnhaus. Wer einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehört, muss sich dazu – anders als ein Hauseigentümer – erst mit der Gemeinschaft abstimmen. Da es sich beim Einbau eines solchen Lifts um eine bauliche Veränderung handelt, müssen laut WEG-Gesetz grundsätzlich erst alle betroffenen Miteigentümer zustimmen – also alle, die die Treppe ebenfalls nutzen. In einigen Fällen jedoch dürfen die anderen Eigentümer die Zustimmung zum Lifteinbau nicht verweigern.
Weiterlesen