Aufteilung von Wohnungseigentum schafft keine neuen Stimmrechte in der WEG

Aufteilungsplan für das Wohnungseigentum mit Rechner, Zirkel und Lineal

Teilt ein WEG-Mitglied sein Wohnungseigentum in mehrere Einheiten auf und verkauft diese an verschiedene Erwerber, dann entstehen keine neuen Stimmrechte für jeden einzelnen Käufer, wenn in der Eigentümergemeinschaft ein Stimmrecht nach Köpfen gilt. So urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof. Denn der Einfluss der anderen Wohnungseigentümer in der WEG darf nicht dadurch gemindert werden, dass plötzlich neue Stimmberechtigte hinzukommen. Anders sieht es aus, wenn ein Eigentümer von vornherein mehrere Einheiten besitzt und diese dann einzeln verkauft.

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BGH-Urteil zur WEG-Verwaltung: Eigentümer darf mehrere Vertreter zur Versammlung schicken

Eine Eigentümerversammlung debattiert über die WEG-Verwaltung.

In einem Urteil zur WEG-Verwaltung kam der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zu dem Schluss, dass ein Wohnungseigentümer mehr als eine Person bevollmächtigen darf, an seiner Stelle an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Kommt es zur Stimmabgabe, müssen sich die Vertreter im Zweifelsfall selbst koordinieren, wer im Namen des Eigentümers wie abstimmen darf. Dies gilt zumindest, solange der Vertretene keine Weisungen erteilt hat.

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WEG-Verwaltung als wandelndes Gedächtnis der Wohnungseigentümer

Mitarbeiterin der WEG-Verwaltung zwischen Aktenordnern der Wohnungseigentümer

Die WEG-Verwaltung bewahrt zahlreiche Unterlagen für die Eigentümergemeinschaft auf. Mit Fragen wie: „Was wurde doch gleich auf der letzten Versammlung beschlossen?“ oder „Welche Regelung steht nochmal in der Gemeinschaftsordnung?“ wenden sich viele Wohnungseigentümer an ihren WEG-Verwalter. Nach Terminvereinbarung können die Eigentümer selbst Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen. Grundsätzlich ist dieses Einsichtsrecht unbeschränkt.

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WEG-Verwaltung empfängt Klage wegen Verwalterwahl

Postbote stellt WEG-Verwaltung (Köln) die Klage zu

WEG-Verwaltung Köln. Die Mitglieder einer Kölner WEG waren ordentlich in Streit geraten: Nach einer Eigentümerversammlung klagten mehrere Eigentümer gegen die Wahl der neuen Verwaltung. Vor Gericht landeten auch die Jahresabrechnung der WEG und die Bestellung neuer Verwaltungsbeiräte. Bei so vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern mag es kaum noch verwundern, dass sich die Auseinandersetzungen schließlich auch auf die Gerichtspost erstreckten.

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Wohnungsbesitzer mussten Hausverwalter nicht abberufen

Wohnungsbesitzer mussten Hausverwalter nicht abberufen

Den Hausverwalter aus wichtigem Grund sofort abzuberufen – das beantragte ein Hamburger Wohnungseigentümer auf einer Versammlung seiner Eigentümergemeinschaft. Als Grund nannte der Antragsteller gravierende Pflichtverletzungen: So habe der Hausverwalter den Zustand der Wohnanlage nicht regelmäßig kontrolliert. Zudem habe er einen Beschluss der Eigentümer erst mit zweijähriger Verspätung umgesetzt. Schließlich sei die Beschlusssammlung nicht ordentlich geführt worden.

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Nachschlagewerk zum Wohnungseigentum: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter

Coverbild des Handbuchs für Wohnungseigentümer

Das Wohnungseigentum von seiner juristischen Seite betrachtet das „Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter“, das bereits in der 9. Auflage erschienen ist. Es stellt die Einzelheiten des Wohnungseigentumsrechts umfassend dar und wendet sich damit sowohl an die Besitzer von Wohnungen unter WEG-Verwaltung als auch an Hausverwalter. Im mehr als 650 Seiten umfassenden Textteil werden die Themengebiete WEG-Gemeinschaft, Hausverwaltung, Vermietung, WEG-Gerichtsverfahren, Versicherung und Besteuerung von Wohnungseigentum behandelt sowie vielfältige Textmuster für Schriftstücke bereitgestellt.

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Urteil: Redezeit darf beschränkt werden

Gruppe von 3D-Männchen mit Sprechblasen reden durcheinander

Ausschweifende Redner kennt wohl jeder. Manche von ihnen nutzen jede Gelegenheit, wieder einmal zu einem längeren Vortrag auszuholen. Im privaten Rahmen kann das ja auch durchaus ganz unterhaltsam sein. Ärgerlich kann es dagegen werden, wenn Sitzungen, Meetings oder Tagungen von einigen Vielrednern dominiert werden, die inhaltlich nicht immer viel zu sagen haben – dafür aber umso mehr Worte brauchen. Das kann auch auf der Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft passieren. …

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Immobilienverwaltung für WEGs: Praxisratgeber vermittelt Hintergrundwissen

Buch für Immobilienverwalter - Buchcover

Immobilenverwaltung zum Nachschlagen: „Das große Verwalter-Handbuch“ von Michael von Hauff und Hanno Musielack (Hrsg.) – Die Anfänge der Immobilienverwaltung für WEG-Gemeinschaften, wie man sie heute kennt, bilden auch den Anfang dieses Buches: …

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Tipps zur Eigentümerversammlung: Wie fechte ich ungültige Entscheidungen an?

mehrere fallende große rote Würfel mit weißen Paragraphenzeichen darauf

Auf der Eigentümerversammlung fällt eine Wohnungseigentümergemeinschaft laut WEG-Gesetz ihre wichtigsten Entscheidungen. In der Praxis wird das Gesetz jedoch oft unterschiedlich interpretiert. Deshalb gibt es auch immer wieder juristisch anfechtbare Beschlüsse, die die Gerichte beschäftigen und eine Vielzahl von WEG-Urteilen nach sich ziehen. Mehr zur Anfechtung ungültiger Entscheidungen erfahren Sie hier.

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ABC der WEG-Verwaltung: Wie erreiche ich meine Ziele auf der Eigentümerversammlung?

Wer sich auf einer Wohnungseigentümerversammlung erfolgreich einbringen und seine Ziele erreichen möchte, sollte sich mit dem Ablauf einer solchen Versammlung gut auskennen. Gerade wer als frisch gebackenes Mitglied einer WEG-Gemeinschaft zum ersten Mal eine Einladung zur Versammlung erhält, sollte sich schon vorher einen Überblick über die Mechanismen der Veranstaltung verschaffen. Denn nur wer Bescheid weiß, kann seine Mitgliedschaftsrechte effektiv wahrnehmen und seine Interessen wahren.

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Eigentümerversammlung: WEG-Hausverwaltung darf in Ausnahmefällen einen Anwalt hinzuziehen

Stempel "Geschlossene Gesellschaft"

© WoGi – Fotolia.com Eine WEG-Eigentümerversammlung ist eine geschlossene Gesellschaft: Es gilt stets das Prinzip der Nichtöffentlichkeit. Bedeutet dies, dass keine weiteren Anwesenden neben der Hausverwaltung und den Wohnungseignern geduldet […]

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Kontrolle der WEG-Verwaltung: BGH präzisiert Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen

Einsicht in Ordner

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Um die WEG-Verwaltung zu kontrollieren, haben die Wohnungseigentümer das Recht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Die Frage, wie genau sie dieses Recht in der Praxis ausüben können, beschäftigte erst in diesem Jahr…

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Die Eigentümerversammlung der WEG – hier beginnt Ihre Mitwirkung bei der Hausverwaltung

Menschen sitzen am Tisch und diskutieren

Angenommen, Sie haben sich entschieden, zum ersten Mal Wohnungseigentum zu erwerben – um es selbst zu nutzen oder auch zu vermieten. Sie haben soeben eine Wohnung ausgesucht und haben sie gekauft. Nun sind Sie dadurch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geworden und sind ab heute an der Hausverwaltung beteiligt…

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WEG-Urteile: WEG-Verwaltung darf noch ausstehende Hausgeldzahlungen nicht in der Rücklage verbuchen

Bild von Sparschwein, in das ein Euro gesteckt wird

Eine WEG-Verwaltung, die es mit säumigen Hausgeldzahlern zu tun hat, muss verschiedene Dinge beachten. Über einige davon haben wir in diesem Blog bereits berichtet, insbesondere über das Thema Sanktionen und […]

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Was macht eigentlich ein WEG-Verwaltungsbeirat?

Bild eines aufgeschlagenen Aktenordners vor leuchtend blauem Hintergrund

In einigen WEGs ergänzt ein Verwaltungsbeirat die Tätigkeit des Hausverwalters und tritt als drittes Gremium neben Eigentümerversammlung und Verwaltung in Erscheinung. Doch was ist eigentlich ein solcher Beirat, und worin bestehen seine Aufgaben? Darüber herrscht bei manchen Unklarheit – kein Wunder, existiert doch in vielen Eigentümergemeinschaften diese Institution überhaupt nicht…

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