Aktuelle Urteile zur WEG-Verwaltung – präsentiert von Wohnbau Service – Ihrem Hausverwalter

Mangelnde Sorgfalt der WEG-Verwaltung hat langfristige Folgen

Die WEG-Verwaltung bemerkte die neuen Fenster an der Hausrückwand nicht.

Wie wichtig eine professionelle WEG-Verwaltung ist, zeigt sich nicht allein im Umgang mit hochkomplexer juristischer, technischer oder betriebswirtschaftlicher Materie. Manchmal kommt es auch auf die einfachen Dinge an. So unterließ es ein Verwalter in Hessen, die Wohnanlage einer WEG regelmäßig zu begehen. Dadurch bemerkte er nicht, dass einzelne Wohnungseigentümer eigenmächtig neue Fenster an der Hausrückseite eingebaut hatten. Damit hatten sie das Aussehen der Wohnanlage verändert.

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Aufteilung von Wohnungseigentum schafft keine neuen Stimmrechte in der WEG

Aufteilungsplan für das Wohnungseigentum mit Rechner, Zirkel und Lineal

Teilt ein WEG-Mitglied sein Wohnungseigentum in mehrere Einheiten auf und verkauft diese an verschiedene Erwerber, dann entstehen keine neuen Stimmrechte für jeden einzelnen Käufer, wenn in der Eigentümergemeinschaft ein Stimmrecht nach Köpfen gilt. So urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof. Denn der Einfluss der anderen Wohnungseigentümer in der WEG darf nicht dadurch gemindert werden, dass plötzlich neue Stimmberechtigte hinzukommen. Anders sieht es aus, wenn ein Eigentümer von vornherein mehrere Einheiten besitzt und diese dann einzeln verkauft.

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BGH-Urteil zur WEG-Verwaltung: Eigentümer darf mehrere Vertreter zur Versammlung schicken

Eine Eigentümerversammlung debattiert über die WEG-Verwaltung.

In einem Urteil zur WEG-Verwaltung kam der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zu dem Schluss, dass ein Wohnungseigentümer mehr als eine Person bevollmächtigen darf, an seiner Stelle an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Kommt es zur Stimmabgabe, müssen sich die Vertreter im Zweifelsfall selbst koordinieren, wer im Namen des Eigentümers wie abstimmen darf. Dies gilt zumindest, solange der Vertretene keine Weisungen erteilt hat.

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WEG-Verwaltung empfängt Klage wegen Verwalterwahl

Postbote stellt WEG-Verwaltung (Köln) die Klage zu

WEG-Verwaltung Köln. Die Mitglieder einer Kölner WEG waren ordentlich in Streit geraten: Nach einer Eigentümerversammlung klagten mehrere Eigentümer gegen die Wahl der neuen Verwaltung. Vor Gericht landeten auch die Jahresabrechnung der WEG und die Bestellung neuer Verwaltungsbeiräte. Bei so vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern mag es kaum noch verwundern, dass sich die Auseinandersetzungen schließlich auch auf die Gerichtspost erstreckten.

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Nutzungsrechte am Wohnungseigentum waren ungenau definiert

Wohnungseigentum mit Garten

Wird Wohnungseigentum nach dem WEG-Gesetz aufgeteilt, dann wird normalerweise genau festgelegt, welche Flächen für die Gemeinschaft nutzbar sind und welche nur einzelnen Eigentümern zustehen. Es gibt aber Fälle, in denen dieser Grundsatz nicht beachtet wird. Manchmal soll die exakte Aufteilung des Sondereigentums auch in die Zukunft verschoben werden – dabei aber gibt es rechtliche Fallstricke.

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Ehemalige WEG-Verwaltung durfte kein Hausgeld einziehen

Inkasso - das darf in der Regel nur die aktuelle WEG-Verwaltung.

Als die ehemalige WEG-Verwaltung offene Hausgeldforderungen einziehen wollte, weigerte sich ein Wohnungseigentümer zu zahlen: Zwar war die Ex-Verwalterin einer Wohnanlage erst kürzlich abberufen worden, wollte aber noch das Hausgeld und eine Sonderumlage für die WEG eintreiben und betrieb dazu sogar eine Zwangsvollstreckung. Der Wohnungsbesitzer wehrte sich mit dem Argument, dass die ehemalige Verwalterin nicht mehr zuständig und somit nicht mehr zum Forderungseinzug berechtigt sei.

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Wohnungsbesitzer mussten Hausverwalter nicht abberufen

Wohnungsbesitzer mussten Hausverwalter nicht abberufen

Den Hausverwalter aus wichtigem Grund sofort abzuberufen – das beantragte ein Hamburger Wohnungseigentümer auf einer Versammlung seiner Eigentümergemeinschaft. Als Grund nannte der Antragsteller gravierende Pflichtverletzungen: So habe der Hausverwalter den Zustand der Wohnanlage nicht regelmäßig kontrolliert. Zudem habe er einen Beschluss der Eigentümer erst mit zweijähriger Verspätung umgesetzt. Schließlich sei die Beschlusssammlung nicht ordentlich geführt worden.

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Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

WEG-Verwaltung: Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

Der erste WEG-Verwalter einer neu gebauten Wohnanlage wird in der Praxis oft vom Bauträger als ursprünglichem Verkäufer der Wohnungen bestimmt. Dies wird in den Kaufverträgen mit den späteren Eigentümern festgelegt. Der so bestimmte Erstverwalter darf für bis zu drei Jahre tätig sein, bevor die Eigentümergemeinschaft neu wählt. In der Regel wird die Vereinbarung über die Bestellung des ersten Verwalters ins Grundbuch eingetragen. Doch in Ausnahmefällen ist die Vereinbarung auch ohne Grundbucheintrag gültig, wie kürzlich das Kammergericht Berlin entschied.

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Wohnungseigentümer: Schadensersatz wegen zu später Sanierung?

Haben die Wohnungseigentümer beim Wasserschaden das Nachsehen? Piktogramm von Reparatur.

Gegen wen können Wohnungseigentümer Schadensersatz geltend machen, wenn ihnen ein Schaden durch eine zu spät ausgeführte dringende Reparatur entstanden ist? Sind die übrigen Wohnungseigentümer als Einzelpersonen oder die Eigentümergemeinschaft als Ganze die richtigen Adressaten einer Klage? Diese Frage konnte das Landgericht Hamburg in einem Fall aus dem Jahr 2011 nur vorläufig klären.

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Vererbtes Wohnungseigentum: Testamentsvollstrecker muss Hausgeld zahlen

Hand mit Feder schreibt das Wort Testament. Vererbt wird Wohnungseigentum.

Ein Erbe von Wohnungseigentum aus dem Raum Bamberg muss sich gedulden: Seine 2008 verstorbene Großmutter, die ihm eine Wohnung hinterlassen hatte, hatte vor ihrem Tod eine Testamentsvollstreckung bis Ende 2022 angeordnet. Erst danach wird der Erbe über die Eigentumswohnung verfügen können. Da diese zu einer Wohnanlage gehört, die nach dem WEG-Gesetz aufgeteilt ist, muss unterdessen regelmäßig Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft gezahlt werden.

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WEG-Verwaltung skurril: Wohnungseigentümer versammelte sich ganz alleine

Tagesordnung der WEG-Verwaltung für die Eigentümerversammlung

Das Thema WEG-Verwaltung zeigt sich in diesem Gerichtsurteil von seiner skurrilen Seite: Ein Wohnungseigentümer bildete ganz allein eine „Eigentümerversammlung“ und fasste dort „mehrheitlich“ Beschlüsse. Einzige Zeugin war eine Protokollantin. Waren diese Beschlüsse gültig?

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Mietminderung wegen aggressiven Verhaltens – Wohnungsbesitzer erhielt Schadensersatz von Miteigentümer

Schlagwortwolke (Vermieter, Mietvertrag, Mieter...) zum Artikel zur WEG-Verwaltung Köln

WEG-Verwaltung Köln. Weil ein Wohnungseigentümer regelmäßig die Mieter eines Miteigentümers anpöbelte und sogar bedrohte, kam es bei dem anderen Eigentümer zu beträchtlichen Einnahmeausfällen: Die Mieter zogen entweder aus oder minderten ihre Miete. Schließlich machte der betroffene Wohnungsbesitzer Schadensersatz gegen den aggressiven Eigentümerkollegen geltend, dem inzwischen sein Eigentumsanteil an der Wohnanlage entzogen worden war.

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Wohnungskäufer kann Mängelbeseitigung vom Bauträger verlangen

Instandsetzung

Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur WEG-Verwaltung 2010 klarstellte, können Wohnungskäufer, die eine Neubau-Eigentumswohnung direkt vom Bauträger erwerben, bei Mängeln auf Nachbesserung bestehen – auch unabhängig von der Eigentümergemeinschaft. Das sogenannte Zurückbehaltungsrecht, also das Recht, Teile des Kaufpreises einzubehalten, bis die Baumängel beseitigt sind, behält der einzelne Wohnungserwerber auch insoweit, als Gemeinschaftseigentum der WEG betroffen ist.

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Eigentümergemeinschaft musste Video-Sprechanlage dulden

Eine Eigentümergemeinschaft muss zwar keine so große Kamera wie diese dulden, eine Video-Sprechanlage aber grundsätzlich schon akzeptieren.

Eine Eigentümergemeinschaft aus Berlin sorgte sich um die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder. Den Wunsch eines Miteigentümers, eine Video-Sprechanlage am Hauseingang zu installieren, lehnte sie deshalb auf der Eigentümerversammlung mehrheitlich ab: Schließlich könnten auch die anderen durch die kleine Kamera („Videoauge“) ihres Nachbarn mit überwacht werden, so ihre Argumentation. Der Eigentümer, der den Antrag gestellt hatte, wollte jedoch gern jeden sehen, der vor dem Haus stand und bei ihm klingelte.

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Zustimmung zu Wohnungsverkauf darf nur selten verweigert werden

WEG-Verwaltung Frankfurt: Kaufvertrag für Immobilie

Nicht immer darf man sein Eigentum verkaufen, an wen man möchte. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festlegen, dass ein Wohnungsbesitzer für die Veräußerung seiner eigenen vier Wände die Zustimmung anderer Mitglieder der WEG oder eines Dritten einholen muss. Bei dem Dritten handelt es sich in der Praxis oft um den WEG-Verwalter. Die zustimmungsberechtigte Person darf ihr Einverständnis aber nur in Ausnahmefällen tatsächlich verweigern.

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