
Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols dürfen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ebenso wie Hauseigentümer ab 2013 ihren Schornsteinfeger selbst wählen. Damit verbunden ist die Pflicht, sich künftig selbstständig um einen Termin mit einem Kaminkehrer zu kümmern. Für eine Eigentümergemeinschaft wird dies in der Regel die WEG-Verwaltung übernehmen. In Zukunft behält der zuständige Bezirksschornsteinfeger nur noch bestimmte Kontrollbefugnisse. Für die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten können die Haus- und Wohnungseigentümer dann unter allen zugelassenen Schornsteinfegern und Handwerksbetrieben frei wählen. Wir erklären Ihnen, was diese Neuigkeit für Ihre WEG und für die Verwaltung bedeutet.
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