
Den Hausverwalter aus wichtigem Grund sofort abzuberufen – das beantragte ein Hamburger Wohnungseigentümer auf einer Versammlung seiner Eigentümergemeinschaft. Als Grund nannte der Antragsteller gravierende Pflichtverletzungen: So habe der Hausverwalter den Zustand der Wohnanlage nicht regelmäßig kontrolliert. Zudem habe er einen Beschluss der Eigentümer erst mit zweijähriger Verspätung umgesetzt. Schließlich sei die Beschlusssammlung nicht ordentlich geführt worden.
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