„Mini-Blockheizkraftwerk im Mehrfamilienhaus kann sich lohnen“

Mini-Blockheizkraftwerk Mehrfamilienhaus

Teil 1 der Serie „energetisch Sanieren“

Fassade dämmen oder Heizung sanieren? Was lohnt sich überhaupt? Viele Wohnungseigentümer sind verunsichert und wissen nicht, worauf sie achten müssen. Wir haben mit Prof. Dr Alexander Reinartz von der Fachhochschule Bingen über die wichtigsten Fragen gesprochen, der selbst als Sachverständiger und Energieberater viel Praxiserfahrung gesammelt hat. Im ersten Teil des Interviews geht es primär um die Heizungssanierung, im zweiten Teil dann um Fassadendämmung.

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Gründungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte und Pflichten des werdenden Wohnungseigentümers

Grundbucheintragung

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch in der Gründungsphase, stellen sich dem Erwerber einer der Eigentumswohnungen ganz spezielle Fragen. So muss er wissen, ab wann er, wenn er noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, für die Kosten und Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft abschließt und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird, ist auch dann als werdender Wohnungseigentümer anzusehen, wenn er den Besitz an der Wohnung erst nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft erlangt (Az. V ZR 196/11). Der im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Veräußerer haftet nicht gesamtschuldnerisch für die Lasten der Wohnung, wenn der Erwerber als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist.

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Tagesmutter braucht Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

spielendes Kind

Eine Kölner Tagesmutter darf ihre Wohnung künftig nicht mehr als Kindertagespflegestelle nutzen, weil ihr die gemäß Teilungserklärung erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlte. Der Bundesgerichtshof sah in der Nutzung der Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder die „Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung“ im Sinne der Teilungserklärung. Für eine solche Tätigkeit brauchte die Frau die Zustimmung des Verwalters oder einer ¾-Mehrheit der Wohnungseigentümer. Die Richter trafen mit ihrem Urteil (Az. V ZR 204/11, 13. Juli 2012) jedoch keine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob eine Tagesmutter in einem Wohnhaus Kinder betreuen darf.

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WEG-Verwaltung gesucht? Bonität prüfen!

Wer eine WEG-Verwaltung sucht, sollte gegebenenfalls an eine Bonitätsprüfung denken.

Dass eine Eigentümergemeinschaft, die eine WEG-Verwaltung sucht, bei der Auswahl auf Seriosität und auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten sollte, wissen regelmäßige Leser unseres Infoportals schon seit Längerem. Neu ist allerdings, dass Wohnungseigentümer nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung manchmal sogar ausdrücklich verpflichtet sein können, die Bonität der WEG-Verwaltung zu prüfen.

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Ende des Schornsteinfegermonopols – Wohnungseigentümer dürfen ab 2013 ihren Schornsteinfeger wählen

Wohnungseigentümer dürfen sich ihren Kaminkehrer ab 2013 frei aussuchen

Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols dürfen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ebenso wie Hauseigentümer ab 2013 ihren Schornsteinfeger selbst wählen. Damit verbunden ist die Pflicht, sich künftig selbstständig um einen Termin mit einem Kaminkehrer zu kümmern. Für eine Eigentümergemeinschaft wird dies in der Regel die WEG-Verwaltung übernehmen. In Zukunft behält der zuständige Bezirksschornsteinfeger nur noch bestimmte Kontrollbefugnisse. Für die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten können die Haus- und Wohnungseigentümer dann unter allen zugelassenen Schornsteinfegern und Handwerksbetrieben frei wählen. Wir erklären Ihnen, was diese Neuigkeit für Ihre WEG und für die Verwaltung bedeutet.

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Mangelnde Sorgfalt der WEG-Verwaltung hat langfristige Folgen

Die WEG-Verwaltung bemerkte die neuen Fenster an der Hausrückwand nicht.

Wie wichtig eine professionelle WEG-Verwaltung ist, zeigt sich nicht allein im Umgang mit hochkomplexer juristischer, technischer oder betriebswirtschaftlicher Materie. Manchmal kommt es auch auf die einfachen Dinge an. So unterließ es ein Verwalter in Hessen, die Wohnanlage einer WEG regelmäßig zu begehen. Dadurch bemerkte er nicht, dass einzelne Wohnungseigentümer eigenmächtig neue Fenster an der Hausrückseite eingebaut hatten. Damit hatten sie das Aussehen der Wohnanlage verändert.

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Interview: Richtige Software hilft der WEG-Verwaltung bei der Instandhaltung

Interviewpartner von der WEG-Verwaltung

So sollte WEG-Verwaltung nicht aussehen: Mitten in die aufwändige Sanierung der Hausfassade platzt die Nachricht, dass das Dach, das offenbar schon länger erneuerungsbedürftig war, nun dringend repariert werden muss. Die dafür benötigten Mittel sind jedoch kurzfristig kaum aufzutreiben, da die Fassadenarbeiten die Instandhaltungsrücklage fast aufgebraucht haben. Besser ist es, den Instandhaltungsbedarf vorausschauend zu planen. Dabei hilft der WEG-Verwaltung der Einsatz der richtigen Software, die Prognosen über künftig nötige Baumaßnahmen erleichtert.

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Aufteilung von Wohnungseigentum schafft keine neuen Stimmrechte in der WEG

Aufteilungsplan für das Wohnungseigentum mit Rechner, Zirkel und Lineal

Teilt ein WEG-Mitglied sein Wohnungseigentum in mehrere Einheiten auf und verkauft diese an verschiedene Erwerber, dann entstehen keine neuen Stimmrechte für jeden einzelnen Käufer, wenn in der Eigentümergemeinschaft ein Stimmrecht nach Köpfen gilt. So urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof. Denn der Einfluss der anderen Wohnungseigentümer in der WEG darf nicht dadurch gemindert werden, dass plötzlich neue Stimmberechtigte hinzukommen. Anders sieht es aus, wenn ein Eigentümer von vornherein mehrere Einheiten besitzt und diese dann einzeln verkauft.

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BGH-Urteil zur WEG-Verwaltung: Eigentümer darf mehrere Vertreter zur Versammlung schicken

Eine Eigentümerversammlung debattiert über die WEG-Verwaltung.

In einem Urteil zur WEG-Verwaltung kam der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zu dem Schluss, dass ein Wohnungseigentümer mehr als eine Person bevollmächtigen darf, an seiner Stelle an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Kommt es zur Stimmabgabe, müssen sich die Vertreter im Zweifelsfall selbst koordinieren, wer im Namen des Eigentümers wie abstimmen darf. Dies gilt zumindest, solange der Vertretene keine Weisungen erteilt hat.

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WEG-Verwaltung als wandelndes Gedächtnis der Wohnungseigentümer

Mitarbeiterin der WEG-Verwaltung zwischen Aktenordnern der Wohnungseigentümer

Die WEG-Verwaltung bewahrt zahlreiche Unterlagen für die Eigentümergemeinschaft auf. Mit Fragen wie: „Was wurde doch gleich auf der letzten Versammlung beschlossen?“ oder „Welche Regelung steht nochmal in der Gemeinschaftsordnung?“ wenden sich viele Wohnungseigentümer an ihren WEG-Verwalter. Nach Terminvereinbarung können die Eigentümer selbst Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen. Grundsätzlich ist dieses Einsichtsrecht unbeschränkt.

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Grillvergnügen mit Augenmaß – Tipps für Wohnungseigentümer und Mieter

Ein Stück Fleisch wird gegrillt - beispielsweise von einem Wohnungseigentümer

Des einen Wohnungseigentümers Freud, des anderen Leid: Jedes Frühjahr wieder beginnt die Grillsaison. Während sich die einen darauf freuen, endlich wieder mit Freunden und Nachbarn gegrillte Speisen unter freiem Himmel zu essen, dazu ein kühles Getränk zu genießen und gemütlich zu plaudern, denken andere beim Stichwort Grillen vor allem an die Geruchsbelästigung.

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Vorsicht vor schwarzen Schafen in der WEG-Verwaltung: Neuer Betrugsfall aus Essen

Rotes Ausrufungszeichen - Warnung vor Betrug in der WEG-Verwaltung

Augen auf bei der Wahl der Hausverwaltung: Immer wieder treten unseriöse WEG-Verwaltungen auf den Plan, die mit den Geldern der Eigentümergemeinschaften nicht umgehen können oder gar betrügerische Absichten verfolgen. Längst nicht jeder der ca. 16.000 Hausverwalter in Deutschland ist seriös und zuverlässig. Dies zeigte kürzlich wieder ein Fall aus Essen, der in den nordrhein-westfälischen Medien Wellen schlug. Hier betrog ein Verwalter, der 60 Eigentümergemeinschaften betreute, seine Kunden um insgesamt rund eine Million Euro, wie Zeitungen berichteten.

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Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

WEG-Verwaltung: Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

Der erste WEG-Verwalter einer neu gebauten Wohnanlage wird in der Praxis oft vom Bauträger als ursprünglichem Verkäufer der Wohnungen bestimmt. Dies wird in den Kaufverträgen mit den späteren Eigentümern festgelegt. Der so bestimmte Erstverwalter darf für bis zu drei Jahre tätig sein, bevor die Eigentümergemeinschaft neu wählt. In der Regel wird die Vereinbarung über die Bestellung des ersten Verwalters ins Grundbuch eingetragen. Doch in Ausnahmefällen ist die Vereinbarung auch ohne Grundbucheintrag gültig, wie kürzlich das Kammergericht Berlin entschied.

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Bauministerium will Gebäude unter WEG-Verwaltung verstärkt modernisieren

Gebäude unter WEG-Verwaltung sollen verstärkt saniert werden.

Häuser unter WEG-Verwaltung spielen im Gebäudesanierungs-Programm der Bundesregierung bisher praktisch keine Rolle. Das hat nun auch das Bundesbauministerium entdeckt. Dort beginnt man darüber nachzudenken, wie man WEGs dazu bringen kann, ihre Investitionen in die energetische Sanierung ihrer Wohnanlagen zu erhöhen. Ziel ist es, Gebäudesanierungen zu erleichtern und zugleich zu beschleunigen. Wie das am besten geht, soll nun eine neue Studie klären.

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