Wohnbau Service – Ihre WEG-Verwaltung in Berlin

Tücken im Detail: Rauchmelder in Bestandswohnungen installieren – aber richtig

Seit 2003 haben sich die meisten der deutschen Bundesländer um die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht – zunächst für Neubauten – bemüht. Mit ersten Erfolgen: Nach Angaben des deutschen Feuerwehrverbandes geht die […]

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Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

WEG-Verwaltung: Erster WEG-Verwalter durfte ohne Grundbucheintrag bestimmt werden

Der erste WEG-Verwalter einer neu gebauten Wohnanlage wird in der Praxis oft vom Bauträger als ursprünglichem Verkäufer der Wohnungen bestimmt. Dies wird in den Kaufverträgen mit den späteren Eigentümern festgelegt. Der so bestimmte Erstverwalter darf für bis zu drei Jahre tätig sein, bevor die Eigentümergemeinschaft neu wählt. In der Regel wird die Vereinbarung über die Bestellung des ersten Verwalters ins Grundbuch eingetragen. Doch in Ausnahmefällen ist die Vereinbarung auch ohne Grundbucheintrag gültig, wie kürzlich das Kammergericht Berlin entschied.

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WEG-Verwaltung durfte Heizanlage auch gegen Widerstände einzelner Wohnungseigentümer erneuern

Heizkörper

Wie eine WEG-Verwaltung (Berlin) kürzlich erfuhr, stoßen Modernisierungen nicht immer auf Gegenliebe. So war es auch, als die Mitglieder einer WEG 2009 auf ihrer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, in ihrem Wohnhaus eine neue Zentralheizung einzubauen. Grund war die Überalterung der bisherigen Heizung. Einzelne Wohnungseigentümer wehrten sich jedoch gegen die Erneuerung und die damit verbundenen Kosten für die Eigentümergemeinschaft. Sie kritisierten unter anderem, dass jeder Eigentümer auch die Heizkörper und -leitungen in seiner eigenen Wohnung ersetzen lassen und dafür eine Umlage an die Gemeinschaft bezahlen sollte. In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof: Die WEG-Verwaltung aus Berlin…

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WEG-Verwaltung aus Berlin trat als Makler auf – Streit um Provisionsanspruch

Schlüsselübergabe bei Wohnungsverkauf

Eine WEG-Verwaltung aus Berlin musste erleben, dass deutsche Gerichte eine gleichzeitige Tätigkeit als Hausverwalter und als Makler in der Vergangenheit recht unterschiedlich bewerteten. So billigten Berliner Gerichte einer Immobilienverwaltung, die zugleich als Makler auftrat, um eine Wohnung in einem von ihr selbst verwalteten Haus zu vermitteln, grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Maklerlohn zu. Eine bereits geleistete Provision musste sogar zurückgezahlt werden. Später beurteilte der BGH einen ähnlich gelagerten Fall jedoch anders. …

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WEG-Verwalter darf Wohnungsverkauf an sich selbst zustimmen

Auch wenn die Entscheidung schon sieben Jahre her ist – dieses klassische Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin aus dem WEG-Bereich wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Denn es zeigt einmal mehr, dass das Wohnungseigentumsrecht mit seinen vielfältigen und teils komplexen Regelungen überraschende und manchmal erheiternde Rechtsfälle hervorbringen kann.

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WEG-Urteile: BGH erlaubt regelmäßige Vermietung an Feriengäste

WEG-Verwaltung Berlin: In einem aktuellen Fall aus der Praxis der WEG-Hausverwaltung wandte sich die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen acht Miteigentümer, die ihre Wohnungen tage- oder wochenweise an Urlauber vermieteten. Die Eigentümerversammlung fasste einen Beschluss, um diese Form der Vermietung zu untersagen. Zu Unrecht, entschied schließlich der Bundesgerichtshof in einem aktuellen WEG-Urteil.

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Hausverwaltung darf Heizsystem nur bei einstimmigem Beschluss wechseln

Die WEG-Verwaltung muss Kosteneinwände beim Heizsystem-Tausch beachten.

Zu den gesetzlich definierten Aufgaben einer Hausverwaltung gehört unter anderem die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Darunter fallen nicht nur Reparaturen, sondern auch die sogenannte „modernisierende Instandhaltung“, bei der bauliche […]

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