Teil 1 der Serie „energetisch Sanieren“
Fassade dämmen oder Heizung sanieren? Was lohnt sich überhaupt? Viele Wohnungseigentümer sind verunsichert und wissen nicht, worauf sie achten müssen. Wir haben mit Prof. Dr Alexander Reinartz von der Fachhochschule Bingen über die wichtigsten Fragen gesprochen, der selbst als Sachverständiger und Energieberater viel Praxiserfahrung gesammelt hat. Im ersten Teil des Interviews geht es primär um die Heizungssanierung, im zweiten Teil dann um Fassadendämmung.
Wenn die Heizanlage kaputt geht, stellt sich so mancher Wohnungseigentümer die Frage: Eine neue Heizanlage oder lieber Fernwärme? Was empfehlen Sie?
Fernwärme ist sehr vorteilhaft. Sie haben deutlich weniger Platzbedarf und können den ehemaligen Heizraum anders nutzen. Außerdem haben Sie viel geringeren Aufwand für die Wartung. Es gibt nur eine kleine Übergabestation, die im Vergleich zu einer Heizungsanlage mit wenig Aufwand gewartet werden muss. Die Anfangsinvestition ist auch sehr viel niedriger als bei einer Heizungsanlage, zumindest wenn es vor dem Haus bereits einen Fernwärmeanschluss gibt. Wenn er erst gelegt werden muss, kann die Rohrverlegung durchaus relativ teuer sein. Kurze Entfernungen können schon 20.000 Euro kosten. Mit Fernwärme haben Hausbesitzer auch eine sehr große Versorgungssicherheit, ein Ausfall ist extrem selten. Freilich gibt es auch Nachteile. Der reine Wärmepreis ist höher als bei einer herkömmlichen Gas- oder Ölheizungsanlage. Oft werden auch Leitungsverluste angesprochen, die es zweifelsohne gibt, allerdings sind sie mit etwa 5 Prozent extrem niedrig.
Wann lohnt sich ein Blockheizkraftwerk?
Kraft-Wärme-Kopplung ist volkswirtschaftlich betrachtet grundsätzlich die effizienteste Art, Strom und Wärme zu produzieren. Ein Mini-Blockheizkraftwerk in einem Mehrfamilienhaus mit etwa 400 Quadratmetern Wohnfläche kann sich durchaus lohnen. Bei einer WEG-Gemeinschaft mit 6 Einheiten kann ein Mini-Blockheizkraftwerk daher eine sinnvolle Ergänzung sein. Allerdings sind die Investitionskosten für ein Blockheizkraftwerk relativ hoch. Gegenüber einer herkömmlichen Heizungsanlage ist das Blockheizkraftwerk meist mehr als doppelt so teuer. Daher sollten Wohnungseigentümer gemeinsam mit einem qualifizierten Energieberater genau abwägen, ob sich eine solche Investition in ihrem individuellen Fall lohnt. Ein Blockheizkraftwerk muss jährlich mindestens 5.000 bis 6.000 Stunden laufen, ansonsten amortisiert sich die Investition nicht. Das ist ein langer Zeitraum, wenn man bedenkt, dass das Jahr 8.760 Stunden hat. Eine typische Heizperiode dauert etwa 200 Tage.
Worauf sollte ein Hausbesitzer denn genau achten?
Er sollte prüfen, wie der Jahresgang des Strom- und Wärmeverbrauchs ist. Interessant ist auch, ob es irgendwelche besonderen Stromverbraucher im Haus gibt. Denn wenn der Strom, der produziert wird, auch selbst verbraucht wird, spart man. Ideal ist beispielsweise, wenn im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses ein Gewerbebetrieb angesiedelt ist, der einen hohen Stromverbrauch hat.
Die Leistungsgröße des Blockheizkraftwerks sollte in der Regel nicht mehr als etwa 10 bis 15 Prozent der maximalen Heizleistung betragen. Dies führt dann zu langen Laufzeiten des Aggregates und entsprechend wirtschaftlichem Betrieb. Höhere Leistungen sind selten sinnvoll. Sie können im Sommer gar nicht so viel duschen, wie Sie Wärme loswerden müssten, wenn das Blockheizkraftwerk zu groß dimensioniert ist.
Wie sieht es bei einem Blockheizkraftwerk mit Förderungen aus?
Für Mini-Blockheizkraftwerke gibt es mehr Förderung als für die größeren Anlagen. Unterstützung gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei der KfW gibt es entweder einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit oder einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Vom BAFA kann man einen Investitionszuschuss bekommen. Gefördert werden neue Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW in Bestandsbauten. Der Zuschuss ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. Es muss einiges beachtet werden. Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen.
Was ist von Wärmepumpen-Heizanlagen zu halten?
In vielen Fällen eine gute Lösung, kommt aber auf die verwendete Wärmequelle an. Die preiswerteste Variante ist die Umgebungsluft als Wärmequelle. Die Umgebungsluft hat jedoch einen großen Nachteil: Im Winter ist die Außenluft sehr kalt. Dann ist nur mit großem Aufwand der Luft Wärme zu entziehen und die Leistung geht in den Keller. Grundwasser und das Erdreich sind als Wärmequellen besser geeignet.
Lesen Sie auch Teil 2 unserer Serie „energetisch Sanieren“. Dabei beantwortet uns Prof. Dr. Alexander Reinartz die drängendsten Fragen zur Fassadendämmung.
Im Teil 3 unserer Serie wird Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende beim Verband Deutsche Umwelthilfe zum Thema interviewt.
Blockheizkraftwerke sind wegen des hohen Wirkungsgrades und der Möglichkeit der Stromerzeugung eine interessante Investition. Damit sich die Investition rechnet, sind gerade bei WEG umfangreiche (steuer)rechtliche Vorgaben zu beachten. Werden diese nicht in die Planung einbezogen, können ungeplante Steuern und Umlagen das Sparpotenzial eine BHKW vollständig vernichten.
Blockheizkraftwerke einer WEG können durch diese oder z. B. durch eine GbR betrieben werden. Je nach Betriebsform führt dies zu sehr unterschiedlichen Folgen für die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus Investitions- und Betriebskosten und die Umsatzsteuerpflicht oder -freiheit der erzeugten Strom- und Wärmeenergie. Auch die nicht mehr gegebene Möglichkeit des sofortigen Kostenabzugs der Kosten der Heizungserneuerung wird häufig übersehen.
Unabhängig von der steuerlichen Situation besteht aktuell Unsicherheit über die weitere Erstattung der Energiesteuer und die mögliche Verpflichtung einer WEG zur Zahlung der EEG-Umlage von 3,592 ct/kWh für den an Mieter verkauften Strom.
Es ist daher jeder WEG anzuraten, neben den technischen Fragen auch die rechtliche Situation sorgfältig zu klären.