Betrugsfalle: Zahlungen von Abmahngebühren an vermeintliche Anwälte

Frage von Helmut G. aus B.:

Erst kürzlich erreichte mich ein dubioses Abmahnschreiben einer Kanzlei, in dem ich aufgefordert wurde, 150 Euro nachzuzahlen für eine angeblich falsche Angabe auf einem Immobilienportal im Internet. Um weitere Betrugsfälle auszuschließen und die Leser für diese Masche zu sensibilisieren, möchte ich gerne meine Erfahrung mit Ihnen in dieser Ausgabe des WEGinfo teilen.

Antwort:

Aktiv nachforschen ist besser, als ignorieren oder zahlen. Mich erreichte eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei mit Gebührennote, weil ich angeblich bei einer Vermietungsanzeige im Internet vergessen hatte, den Energieausweis beizufügen. „H & D Anwälte“, wie die vermeintliche Kanzlei sich nennt, behauptete, dass ich damit gegen das Wettbewerbsgebot verstoße. Meine Nachforschungen ergaben aber, dass ein Privatverbraucher wegen Wettbewerbsverstößen nicht abgemahnt werden kann. Nachdem ich weiter recherchierte, in dem ich Briefe an die Kanzlei schrieb, die angebliche Adresse von „H & D Anwälte“ aufsuchte, aber auch niemanden per Telefon erreichte, wurde immer deutlicher, dass es sich um eine Betrugsmasche handeln könnte. Die Briefe wurden alle mit dem Postvermerk „unzustellbar“ zurückgeschickt. Grundsätzlich ist also zu raten, sich bei ähnlichen Schreiben zunächst im Internet über die Firma oder Kanzlei zu informieren. Sofern keine Treffer gefunden werden, kann man bei den öffentlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nachhaken. Und natürlich: nicht zahlen.

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