Das Verbot der Nachtspeicherheizung, das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 festgelegt worden war, gilt nicht mehr: Der Bundestag hob es im Mai dieses Jahres auf. Haus- und Wohnungseigentümer, die mit Nachtstrom heizen, dürfen das nun auch über das Jahr 2019 hinaus. Der Grund für die Aufhebung des Verbots: Die Heizungen mit Wärmespeicher können auch als Speicher für Ökostrom genutzt werden und so einen Beitrag zur Energiewende leisten. Vor allem Windkraftwerke erzeugen Energie in ungleichmäßigen Mengen und teilweise zu Zeiten, in denen wenig Strom gebraucht wird – hier kommt die Nachtspeicherheizung als möglicher Energiespeicher ins Spiel.
RWE will Nachtspeicherheizung als Ökostromspeicher nutzen
Die Initiative, das Verbot der Nachtspeicherheizung zu kippen, kam von den großen Energieversorgern, allen voran RWE. Das Unternehmen hatte sich im vergangenen Jahr deutlich für eine weitere Nutzung von Nachtspeicherheizungen ausgesprochen. Statt sie abzuschalten, sollten die Geräte mit Reglern auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. So könnten sie die Außentemperatur sowie den Strompreis erfassen und darauf reagieren. Stünden große Mengen an Energie aus Windkraft zur Verfügung, könnten die Nachtspeicherheizungen sich aufladen und die Energie speichern, bis der Verbraucher sie nutzt. Laut RWE könnten die rund 1,4 Millionen Nachtspeicherheizungen, die es in deutschen Haushalten derzeit noch gibt, die gleiche Energiemenge aufnehmen wie ein Pumpspeicher von bis zu zehn Gigawatt Leistung. Das ist mehr, als alle in Deutschland installierten Pumpspeicher zusammen ins Stromnetz einspeisen.
Nachtspeicherheizung: Verbot gekippt, Umweltverbände reagieren mit Kritik
Die Entscheidung des Bundestages, den Betrieb der Nachtspeicherheizung nun weiterhin zu erlauben, stößt vor allem bei Umweltverbänden auf heftige Kritik. Schließlich gilt die Nachtspeicherheizung als nicht wirtschaftlich und in keiner Weise umweltschonend (Lesen Sie hier mehr zum Thema Nachtspeicherheizung). Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe zum Beispiel sprechen von einem „Lobbygeschenk“ und „Klientelpolitik“ für RWE. Der Betrieb der Nachtspeicherheizung benötige große Mengen Energie, auch in Zeiten, in denen Windkraftwerke wenig Strom erzeugten, so die Deutsche Umwelthilfe. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisierte ein Ende des Nachtspeicherheizungs-Verbots.