Legionellenprüfung

Gerangel um Legionellenprüfung

Legionellenprüfung
Foto: Bobby Jones

In selten genutzten Warmwasserleitungen lauern oft Legionellen. In Wohngebäuden sind die Wasserstränge zwar meist relativ kurz und werden gut durchströmt, so dass Bakterien kaum Wachstumschancen haben. Dennoch sind Vermieter von Wohnungen seit November 2011 durch die Novelle zur Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, ihre Trinkwasseranlagen – soweit sie eine bestimmte Größe überschreiten – den Gesundheitsbehörden zu melden und jährlich eine Legionellenprüfung vorzunehmen. Die Novelle zur Trinkwasserverordnung erschien in der Praxis nur bedingt umsetzbar, unter anderem wegen sehr kurz gesetzter Fristen und einer jährlich durchzuführenden Legionellenprüfung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will private Vermieter nun durch eine Überarbeitung von einer Reihe bürokratischer Pflichten bei der Legionellenprüfung entlasten.

Die Überarbeitung sieht unter anderem ein dreijähriges Intervall für die Legionellenprüfung vor, außerdem lässt sie den Vermietern bis Ende 2013 Zeit, die erste Prüfung vorzunehmen. Die aktuell, seit November geltende  Fassung sieht noch vor, dass die erste Legionellenprüfung bis zum 31. Oktober 2012 stattfinden muss.

Eine rasche Umsetzung der Verbesserungsvorschläge erscheint allerdings fraglich, da mit einer Entscheidung der Bundesländer innerhalb des Bundesrates nicht wie geplant am  21. September 2012, sondern erst mit der Sitzung am 12. Oktober zu rechnen ist. Aufgrund der verzögerten Entscheidung wird die neue Verordnung zum Stichtag wohl noch nicht vorliegen. Das hätte zur Folge, dass die bestehende Fassung anzuwenden ist – also alle betroffenen Anlagen bis zum 31. Oktober 2012 zu prüfen sind.

Eine in der Praxis kaum zu leistende Aufgabe sowohl für die Eigentümer als auch für Labore und Ämter. Denn aktuell sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dazu verpflichtet, jährlich Proben an zentralen Wasserboilern mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen und an speziell festgelegten Entnahmestellen zu entnehmen. Darüber hinaus müssen sie die Proben von akkreditierten Speziallaboren auf Legionellen untersuchen lassen. Diese leiten die Ergebnisse dann an die Gesundheitsämter weiter. Nach Angaben von Stiftung Warentest kostet die Legionellenprüfung ca. 200 Euro.

Ob Immobilieneigentümer, die der Frist nicht nachkommen, Konsequenzen erwarten müssen, ist unklar. Experten gehen aber davon aus, dass es eine Schonfrist geben wird und der 31. Dezember 2013 nach der Überarbeitung der Novelle rückwirkend als Fristende für die erste Legionellenprüfung festgeschrieben wird.

2 Kommentare

  1. Was ist mit den großen Mietshäusern die durch Stadtwerke mit Warmwasser und Heizwasser versorgt werden ,müssen die nicht schon immer in ihren Laboren solche Untersuchungen durchführen ,warum muß der Mieter seit September 2013 rund 5 Euro bezahlen wie ist das zu verstehen ???

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