Rauchwarnmelder: Nachrüstpflichten laufen zum Ende des Jahres aus

Rauchwarnmelder retten Leben – ein Großteil derer, die in Folge von Wohnungsbränden ums Leben kommen, sterben nicht etwa an den Flammen selbst, sondern durch den entstehenden, giftigen Rauch. Seit 2003 bemühen sich die Bundesländer daher um die verpflichtende Einführung von Rauchwarnmeldern.

Vermieter in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen sich beeilen, sofern sie in ihren Wohnungen bisher keine Rauchwarnmelder installiert haben. Am 31. Dezember 2015 läuft in diesen Bundesländern die Nachrüstpflicht aus, das heißt, alle Bestandsgebäude müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rauchmelder müssen dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungswege dienen, angebracht werden. Bislang waren Rauchmelder in den drei Bundesländern nur für Neu- und Umbauten verpflichtend. Für den Einbau ist jeweils der Eigentümer verantwortlich, die Wartung muss in Niedersachsen und in Bremen der Mieter übernehmen, in Sachsen-Anhalt ist auch dafür der Eigentümer verantwortlich.

Auch Sachsen führt zum 1. Januar die Rauchmelderpflicht ein. Jedoch gilt sie dort nur für Neu- und Umbauten und nicht in Bestandsgebäuden. Lediglich zwei Bundesländer – Berlin und Brandenburg – haben somit – noch – keine Vorschriften für den Einbau von Rauchwarnmeldern. In der Novelle der Berliner Landesbauordnung, die sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist diese aber bereits enthalten.

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