Kennzeichnungspflicht für alte Heizkessel

Seit Jahresbeginn müssen alte Heizkessel gekennzeichnet werden – ähnlich wie es bei Elektrogeräten auch der Fall ist, werden sie in Energieklassen eingeteilt und entsprechend gelabelt. Dadurch sollen Verbraucher motiviert werden, ihr Heizgerät möglichst schnell an aktuelle technische Maßgaben anzupassen.

Was ist genau zu tun? Eigentümer selbst müssen vorerst nicht aktiv werden. Heizungsbauer, Energieberater im Handwerk, Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateure müssen während ihrer Arbeit alte Heizkessel in Energieeffizienzklassen einordnen und entsprechend markieren. Pflicht wird die Kennzeichnung erst ab dem 01. Januar 2017 – dann müssen die zuständigen Bezirksschornsteinfeger das Effizienzlabel anbringen. Für Eigentümer ist das Etikett kostenlos.

Kostenintensiv ist jedoch der Austausch einer alten Heizungsanlage, der nach der Energiesparverordnung spätestens nach 30 Jahren erfolgen muss. Sinnvoll ist der Austausch trotzdem teilweise auch schon vor Ablauf der 30 Jahre, gleichwohl die momentan extrem günstigen Heizöl- und mit Abstrichen und Erdgaspreise – so manche Wirtschaftlichkeitsberechnung über den Haufen geworfen haben dürfte.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.