Verbraucherschutz: baldige Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Bis zum 21. März muss die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Tritt das neue Gesetz dann in Kraft, soll es den Endverbraucher bei der Vergabe von Immobilienkrediten schützen.

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sieht vor, dass Banken künftig verpflichtet sind, die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern strenger zu prüfen, bevor ihnen ein Darlehen gewährt wird – nämlich schon bei der Erstellung der vorvertraglichen Informationen. Banken dürfen dann den Kreditvertrag nur abschließen, wenn wahrscheinlich ist, dass der Kunde den Kredit auch bedienen kann. Auch wenn der Wert der besicherten Immobilie den Kreditbetrag übersteigt, genügt das nicht allein als Argument für die Kreditwürdigkeit. Kommen die Banken der verschärften Prüfung der Bonität nicht nach, drohen ihnen Sanktionen. Das soll verhindern, dass in Europa ähnliches passiert wie während der Immobilienkrise in den USA in den Jahren 2008 bis 2011.

Darüber hinaus sollen so genannte Kopplungsgeschäfte verboten werden, das heißt, der Kreditvertrag darf nicht mehr an Verträge über andere Finanzprodukte gebunden sein, es sei denn, das zu koppelnde Finanzprodukt liegt im Interesse der Verbraucher.

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