Pflicht zur Straßenreinigung

©(flucas)/Fotolia.com
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Frage von Stefan K. aus I.

Meine Mutter ist 93 Jahre alt und für ihr Alter noch recht fit, aber dennoch körperlich eingeschränkt. Vom Ordnungsamt kam nun die Aufforderung, sie solle sich um die Reinigung und die Schneeräumung auf dem anliegenden Straßengrundstück und dem Fußweg kümmern. Ich frage mich: Wie kann das sein? Meine hochbetagte Mutter ist nicht dazu in der Lage, so körperlich anstrengende Arbeiten auf sich zu nehmen. Muss sie nun wirklich mit ihren 93 Jahren noch fegen und Schnee räumen? 

Straßenreinigung und Räumung sind – wie auch die Straßengesetze – Ländersache. Ein Beschluss des VG Berlin bestätigte im November letzten Jahres jedoch die bisher überwiegende Rechtsprechung: Die Pflicht, die Straße und den Gehweg zu reinigen, knüpft an die Stellung als Anlieger an. Das Lebensalter wird dabei nicht berücksichtigt (Az. VG 1 L 299.14). Wenn Anlieger körperlich nicht dazu in der Lage sind, die Straße zu reinigen,  müssen sie die Reinigung veranlassen und jemanden aus dem privaten Umfeld oder einen Reinigungsdienst beauftragen.  Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bei der Stadt einen Antrag auf Übernahme der Reinigung zu stellen, wenn ein Anlieger gesundheitlich oder finanziell nicht in der Lage ist, die Reinigung zu übernehmen. Auch bei  vorübergehender Leistungsunfähigkeit kann ein solcher Antrag gestellt werden.

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