Eine Gebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer beziehungsweise jede WEG-Verwaltung selbstverständlich – bietet sie doch Versicherungsschutz bei Gebäudeschäden, zum Beispiel durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Brände. Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben ihre Gebäudeversicherung bereits seit vielen Jahren, manchmal sogar Jahrzehnten. Der Verbraucherschutzverein für Wohnungseigentümer wohnen im eigentum e. V. rät nun dazu, über einen Wechsel der Wohngebäudeversicherung nachzudenken. Der Grund: Versicherungen gegen Gebäudeschäden werden teurer.
Häufig Einsparungen bei Gebäudeversicherung möglich
Neben der Preissteigerung gibt eine andere Entwicklung Anlass dazu, einen Wechsel der Gebäudeversicherung zu erwägen. Wie wohnen im eigentum berichtet, hätten immer mehr Eigentümer von unsanierten Wohngebäuden, die älter als 30 Jahre sind, Nachteile beim Abschluss von Versicherungen. Grund sei die Schadensanfälligkeit der alten Wasserrohre. Nicht selten werden diese Versicherungskunden zu Selbstbeteiligungen verpflichtet oder sogar aus den Verträgen gedrängt. In diesen Fällen könnte sich ein anderer Anbieter oder eine andere Police bei der Gebäudeversicherung lohnen. Aber auch alle anderen Eigentümer sollten darüber nachdenken. Wie der Verbraucherschutzverein erklärt, sind die Preise bei Angeboten für eine Wohngebäudeversicherung oft sehr unterschiedlich – trotz vergleichbarem Service und Konditionen. Hinzu kommt: Bei einer Wohngebäudeversicherung, die bereits sehr lange besteht, sind wichtige Risiken häufig noch nicht abgedeckt. Das gilt zum Beispiel für Schäden am Gebäude durch grobe Fahrlässigkeit oder Vandalismus. Im Schadensfall kann das sehr teuer werden.
Anbieterwechsel bei Gebäudeversicherung: Kündigungsfrist beachten
Wenn sich der Eigentümer entscheidet, den Anbieter der Gebäudeversicherung zu wechseln, sollte er einige wichtige Punkte beachten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsende. Der Verein wohnen im eigentum empfiehlt, die neue Wohngebäudeversicherung schon abzuschließen, bevor die alte gekündigt wird – insbesondere dann, wenn es in den vergangenen drei bis fünf Jahren zum Schadenfall kam. So können Eigentümer vermeiden, dass die neuen Versicherungen den Antrag nur mit Selbstbehalten annehmen oder sogar ablehnen. Für WEGs ist wichtig: Auch wenn die Versicherung fristgerecht gekündigt wird, benötigt die WEG für die Kündigung eine Genehmigung der Realrechtsgläubiger. Das sind die Gläubiger, die mit einer Hypothek im Grundbuch eingetragen sind. Diese Genehmigung zu erhalten ist in der Regel aufwendig und kostspielig. Das sollte bei der Entscheidung für einen Wechsel der Gebäudeversicherung berücksichtigt werden.
Bei der Höhe der Versicherungssumme ist zu beachten: Um auch im Schadensfall durch Brand ausreichend geschützt zu sein, muss die Summe höher sein als der Gebäudewert. Denn zu den Kosten für den Neubau des Gebäudes kommen die Kosten für die Entsorgung der Brandrückstände. Das kann sich schnell auf eine Summe im fünfstelligen Bereich belaufen. In einer Gebäudeversicherung sollte auch dieser Fall abgedeckt sein.