Hausverwaltung gesucht? WEG-Verwalter, die Mitglied in einem Verwalterverband sind, erfüllen berufliche Mindeststandards – die der deutsche Gesetzgeber nicht vorschreibt
Aufgepasst bei der Wahl der Hausverwaltung: Als WEG- oder Hausverwalter darf in Deutschland jeder auftreten. Denn gesetzliche Mindeststandards für die Qualifikation gibt es hierzulande nicht. Anders als im Ausland hat der deutsche Gesetzgeber den Hausverwalter nicht zu einer geschützten Berufsbezeichnung gemacht und kein einheitliches Berufsbild geschaffen. Wohnungseigentümer, die einen WEG-Verwalter suchen, müssen also umso mehr darauf achten, dass sie einen seriösen Anbieter wählen. Immerhin hat eine WEG-Hausverwaltung Zugriff auf die Konten der Eigentümergemeinschaften und damit auf große Vermögensgegenstände. Zudem trägt die Verwaltung die Verantwortung für die Instandhaltung des Wohnungseigentums. Um die richtige Hausverwaltung auszuwählen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten (wir berichteten). Eines der Kriterien, die bei der Auswahl sinnvollerweise berücksichtigt werden sollten, ist die Mitgliedschaft in einem renommierten Verwalterverband. Denn ein solcher bescheinigt einer WEG-Hausverwaltung, dass sie gewisse berufliche Mindeststandards einhält. Diese gelten als Voraussetzung dafür, dem Verband beitreten zu dürfen.
WEG-Verwaltung kann unterschiedlichen Verbänden angehören
In Deutschland gibt es eine Reihe von Verbänden, denen eine WEG-Hausverwaltung angehören kann. Dazu gehören die Landesverbände des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Immobilien Verband Deutschland (IVD), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI). Im Detail können die Verbände unterschiedliche Regeln für die Mitgliedschaft vorsehen – so gibt es etwa beim IVD eine förmliche Aufnahmeprüfung. Allen Verwalterverbänden ist gemeinsam, dass sie sich darum bemühen, nur seriöse und qualifizierte Verwalter in ihre Reihen aufzunehmen. Zu diesem Zweck stellt ein Hausverwalterverband eine Reihe von Kriterien auf.
Der DDIV beispielsweise, dem als Dachorganisation zehn Landesverbände angehören, stellt an Verwaltungsunternehmen, die einem der Verbände beitreten wollen, folgende Mindestanforderungen: Sie sollten wenigstens 300-400 Einheiten verwalten und ausreichende technische, kaufmännische sowie juristische Kenntnisse mitbringen. Darüber hinaus sollten sie einen versierten Umgang mit Handwerkern und Dienstleistern pflegen. Zu den weiteren Bedingungen, die eine WEG-Hausverwaltung für die Mitgliedschaft in einem DDIV-Landesverband erfüllen sollte, zählt zum Beispiel, dass eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird – diese kann für den Schutz der Eigentümergelder wichtig sein. Darüber hinaus sollen die Verwaltungsunternehmen die Berufsordnung des DDIV und den darin enthaltenen Verhaltenskodex anerkennen.
Sollte aber nicht jede WEG-Hausverwaltung, die ihre Dienstleistungen auf dem Markt anbieten, Kriterien wie diese erfüllen müssen? Ja, sagen Verwalterverbände – und nicht nur sie. So fordern auch renommierte Verwaltungsunternehmen, wie zuletzt die Wohnbau Service Bonn GmbH in der Presse, den Gesetzgeber zum Handeln auf, um den Berufsstand der Hausverwalter zu regulieren und somit unseriöse Anbieter aus dem Geschäft zu halten. Als Beispiel könnte die Regelung in Frankreich dienen, wo die Verwaltertätigkeit einen wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung voraussetzt.
Solange die deutsche Politik Forderungen wie diese jedoch nicht umgesetzt hat, ist jeder selbst aufgerufen, die Seriösen von den Unseriösen zu trennen. Eine Verbandsmitgliedschaft der WEG-Hausverwaltung kann dabei als wichtiges Unterscheidungsmerkmal dienen.
Update: Die Verbände unternehmen derzeit einen neuen Vorstoß zur Regulierung der Immobilienverwaltung.