Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen der WEG

Protokolle, Steuerunterlagen, Rechnungen – eine Zahl von Unterlagen fallen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft an. Verwahrt werden sie treuhänderisch vom Verwalter, jedoch gehören sie der WEG.

Deshalb muss die Wohnungseigentümergemeinschaft auch entscheiden, welche Papiere vernichtet werden dürfen und welche weiterhin aufbewahrt werden sollen. Allerdings kann sie den WEG-Verwalter zu dieser Entscheidung ermächtigen.

Bevor Unterlagen entsorgt werden, gilt es einiges zu beachten: Alle Unterlagen sollten noch einmal geprüft werden. Aus Verträgen mit Handwerkern könnten etwa noch Gewährleistungsrechte bestehen. Dann sollten diese Verträge noch nicht vernichtet werden. Bei steuerrelevanten Unterlagen beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre.

Außerdem ist es empfehlenswert, alte Protokolle der Eigentümerversammlung aufzubewahren. Vor 2007 musste noch keine Beschlusssammlung vom WEG-Verwalter geführt werden. Die alten Protokolle helfen daher, nachzuvollziehen, welche Beschlüsse die Gemeinschaft damals gefasst hat und ob diese noch Bestand haben.

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