Aufzug

Aufzüge in der WEG: Konflikte auf Knopfdruck?

Aufzug
© photo 5000 – Fotolia

Ein Aufzug in der Wohnanlage erleichtert den Alltag enorm, ist aber gleichzeitig häufig Gegenstand von Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Denn oft ist unklar, wer die Kosten für Einbau, Wartung und Instandhaltung übernimmt und was zum Betrieb eines Aufzugs noch dazugehört. Antworten auf diese Fragen gibt Daniel Ehlers im Interview und erklärt, was beim Betrieb von Aufzugsanlagen sonst noch wichtig ist. Der Liftexperte ist Geschäftsführer von Hundt Consult , einer Hamburger Beratungsfirma für den technisch und wirtschaftlich optimalen Betrieb von Aufzugsanlagen.

Herr Ehlers, immer mehr Wohnungseigentümer möchten auf die Annehmlichkeiten eines Aufzugs nicht mehr verzichten. Was sind die nächsten Schritte, wenn der Aufzug eingebaut ist?
Ehlers:
Aufzüge müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Andernfalls kann es teuer werden: Für versäumte Wartungen und Prüfungen sind Bußgelder in fünfstelliger Höhe keine Seltenheit. Außerdem ist die Sicherheit der Nutzer gefährdet, wenn die Anlagen nicht vorschriftsmäßig geprüft werden. Kommt wirklich eine Person zu Schaden und stellt sich dann heraus, dass der Unfall auf mangelnde Wartung oder Instandhaltung zurückzuführen ist, haftet der Betreiber des Aufzugs. Das ist in der Regel der Eigentümer der Immobilie, also die WEG.

Was sollten Wohnungseigentümer tun, um solche Haftungsfälle zu vermeiden?
Ehlers:
Wichtig ist die regelmäßige Sichtprüfung durch eine dazu beauftragte Person. Das heißt: Der Hausmeister oder der Hauswart sollte sich den Aufzug in regelmäßigen Abständen anschauen, unter Umständen sogar wöchentlich. Hinzu kommen jährlich Prüfungen durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle). Dazu zählen TÜV oder DEKRA. Die ZÜS kommen jedoch nicht von selbst – der Eigentümer muss sie beauftragen.

Können Sie weitere Aspekte des Liftbetriebs nennen, die Wohnungseigentümer im Blick haben sollten? Schließlich dürfte das Thema für viele Eigentümer Neuland sein.
Ehlers:
Die meisten Immobilieneigentümer sind mit dem Thema nicht vertraut. Kein Wunder – schließlich gehen mit dem Betrieb von Aufzüge eine Menge rechtliche und technische Bestimmungen einher. Und vielen fehlt schlicht die Zeit, sich damit zu beschäftigen. Wichtig sind vor allem – wie oben erwähnt – regelmäßige Prüfungen und Wartungen. So können Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Ist der Aufzug einmal defekt, sollten Wohnungseigentümer Ruhe bewahren und nicht den erstbesten Dienstleister beauftragen. Denn die Angebote zum Beispiel für Reparaturen unterscheiden sich bei gleicher Leistung preislich nicht selten um 100 Prozent.

Wie sieht es überhaupt mit der Verteilung der Kosten aus? Müssen auch die Eigentümer von Erdgeschosswohnungen für den Aufzug zahlen?
Ehlers:
Aufzüge gehören zum Gemeinschaftseigentum. Das heißt: Für die Betriebs- und Installationskosten müssen alle Wohnungseigentümer gemeinsam aufkommen. Die Kosten werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer umgelegt. Das wird häufig als ungerecht erachtet. Schließlich nutzen die Bewohner des Erdgeschosses den Aufzug viel seltener. Die WEG kann aber vereinbaren, dass die Kosten anders verteilt werden.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.