Schlagwortwolke (Vermieter, Mietvertrag, Mieter...) zum Artikel zur WEG-Verwaltung Köln

Mietminderung wegen aggressiven Verhaltens – Wohnungsbesitzer erhielt Schadensersatz von Miteigentümer

Schlagwortwolke (Vermieter, Mietvertrag, Mieter...) zum Artikel zur WEG-Verwaltung Köln
© XtravaganT – Fotolia.com

 WEG-Verwaltung Köln. Weil ein Wohnungseigentümer regelmäßig die Mieter eines Miteigentümers anpöbelte und sogar bedrohte, kam es bei dem anderen Eigentümer zu beträchtlichen Einnahmeausfällen: Die Mieter zogen entweder aus oder minderten ihre Miete. Schließlich machte der betroffene Wohnungsbesitzer Schadensersatz gegen den aggressiven Eigentümerkollegen geltend, dem inzwischen sein Eigentumsanteil an der Wohnanlage entzogen worden war. Das Oberlandesgericht Köln sprach dem Kläger eine Geldzahlung für seinen entstandenen Schaden durch Mietausfälle zu.

Einen Fall wie diesen aus der Praxis einer WEG-Verwaltung aus Köln erlebt man nicht alle Tage: Einem Vermieter liefen mehrmals hintereinander die Mieter weg oder minderten ihre Mietzahlungen, weil sie sich von einem der anderen Wohnungseigentümer des Hauses belästigt und bedroht fühlten. Beim Verlassen und Betreten des Mietshauses oder des Gartens hätten sie ständig mit neuen Beleidigungen oder Drohungen rechnen müssen, erklärten die Bewohner.

Nach mehreren Vorfällen reagierte der Vermieter und leitete ein Verfahren zum Entzug des Wohnungseigentums nach dem WEG-Gesetz in die Wege. In einem Prozess vor dem Landgericht Köln, das die Vorwürfe untersuchte, wurde dem Pöbler schließlich sein Wohnungseigentum entzogen (LG Köln, AZ: 29 S 90/00).

Hausverwaltung Köln: Gericht nennt Klage gegen Mieter nicht notwendig

Damit war die Geschichte aber noch nicht abgeschlossen, denn der betroffene Vermieter wollte vom streitlustigen Ex-Eigentümer auch seine Mietausfälle ersetzt haben. Dagegen wehrte sich der Betreffende: Der Vermieter habe nicht einmal gerichtlich feststellen lassen, ob seine Mieter überhaupt zur Mietminderung oder zur außerordentlichen Kündigung ihres Mietverhältnisses – außerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen – berechtigt gewesen seien. Sollte dies nicht der Fall sein, so meinte der wegen seiner Aggressivität ausgeschlossene Ex-Miteigentümer der WEG-Anlage, müsse er auch nicht für die Mietausfälle haften.

Das Oberlandesgericht Köln entschied jedoch, dass diese Frage unerheblich sei (Urteil: Aktenzeichen 16 Wx 197/05). Der Vermieter sei nicht verpflichtet gewesen, gerichtlich gegen seine Mieter vorzugehen und die Mietminderung oder die kurzfristige Kündigung anzufechten. Das Verhalten des Störenfrieds habe eindeutig gegen §14 des WEG-Gesetzes verstoßen, wonach jeder sein Eigentum so benutzen muss, dass den Miteigentümern kein vermeidbarer Schaden entsteht (Schutz- und Treuepflicht). Deshalb sei die Schadensersatzpflicht gegeben, so der Urteilsspruch zur WEG-Verwaltung Köln.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.