Betriebskostenverteilung: Kopfprinzip nicht zwingend

BGH, Urteil v. 10.07.2015, V ZR 198/14 Obwohl laut Wohneigentumsgesetz grundsätzlich das Kopfstimmprinzip gilt, kann in einigen Fällen durch die Teilungserklärung davon abgewichen werden. Wenn eine Regelung ausdrücklich auf das […]

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Eigentümerversammlung: Stimmrücknahme ist nicht möglich

Wer in der Eigentümerversammlung seine Stimme abgibt, kann diese nicht mehr zurücknehmen, wenn sie bereits dem Versammlungsleiter zugegangen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) argumentierte dazu wie folgt: Ließe man bei einer Eigentümerversammlung einen Widerruf der Stimmabgabe bis zur Verkündung des Beschlussergebnisses zu, könnte die Feststellung eines Ergebnisses insbesondere bei großen Eigentümergemeinschaften erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.

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