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Gebäudemängel – tägliche Realität für die Hausverwaltung

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Thomas Plociniczak

Ein Thema, mit dem sich eine Hausverwaltung leider häufig beschäftigen muss, sind Mängel an Gebäuden. Insbesondere bei Neu- und Umbauten, aber auch bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen tritt oft eine Vielzahl technischer oder optischer Probleme auf. Bei der Wohnbau Service Bonn GmbH erhält die Hausverwaltung auf diesem Gebiet Unterstützung von technischen Mitarbeitern, die sich ausschließlich um Mängelbeseitigungen kümmern. Einer von ihnen, Thomas Plociniczak, erzählt uns im Interview von seiner Tätigkeit und seinen Erfahrungen.

Herr Plociniczak, Sie arbeiten im Bereich Mängelbeseitigung mit verschiedenen WEG-Hausverwaltungen zusammen. Wie dürfen wir uns Ihre Arbeit konkret vorstellen?

Meine Aufgabe besteht vor allem darin, Neubauten, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abzunehmen und Mängel zu verfolgen. Wenn beispielsweise neu gebaute Wohnhäuser abgenommen werden, ist immer ein Gutachter vor Ort, der alle Baumängel schriftlich festhält. Ich muss dann weiterverfolgen, ob die zuständigen Firmen die Probleme – oft sind es 800 bis 1000 einzelne Mängel – korrekt beseitigen. Um das bei dieser Masse sinnvoll verfolgen zu können, benutzen wir ein besonderes Computerprogramm, in das alles eingetragen wird. Dort werden die Probleme zum einen nach ihrer Wichtigkeit und zum anderen nach den Gewährleistungsfristen geordnet. Mit Hilfe der so gewonnenen Prioritätenliste können die Mängel Stück für Stück abgearbeitet werden.

Mängel treten ja nicht nur bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen auf. Auf welchen Wegen erfahren Sie sonst davon, wo es Probleme gibt?

Die Wohnungsbesitzer zeigen Mängel am Gemeinschaftseigentum, die sie selbst feststellen, beispielsweise bei ihrer jeweiligen Hausverwaltung an, die mir dann Bescheid gibt. Dann schaue ich mir das Problem vor Ort an. Unabhängig davon führe ich gemeinsam mit den Hausverwaltern regelmäßige Objektbegehungen durch. Wir prüfen dabei den Zustand des Kellers, des Daches und der Flure.

Wie gehen Sie weiter vor, wenn Sie Mängel feststellen?

Ich analysiere und dokumentiere diese, ziehe bei Bedarf externe Fachleute heran und gebe alle Informationen an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiter. Diese muss auf ihrer Versammlung, die regelmäßig von der WEG-Verwaltung einberufen wird, über Maßnahmen zur Mangelbeseitigung entscheiden.

Einen Beitrag eines anderen Blogs zum Thema Verjährung der Ansprüche auf bauliche Veränderung bei der Hausverwaltung finden Sie hier.

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