Ordnet das Gesundheitsamt eine Spülung der Wasserleitungen an, um einen Legionellenbefall zu bekämpfen, so ist es für WEG-Eigentümer ratsam, dieser Anordnung nachzukommen. Andernfalls können den Eigentümern Bußgelder drohen.
In Bad Harzburg im Landkreis Goslar war das Gesundheitsamt gegen Wohnungseigentümer vorgegangen, die während einer Versammlung gegen die angeordnete Spülung der Wasserleitungen gestimmt hatten. Die Goslarsche Zeitung berichtete, die Anwohner hätten sich aus Kostengründen zunächst gegen die rund 10.000 Euro teure Spülung entschieden. Der Landkreis hatte daraufhin den Eigentümern Anhörungsbögen zu Bußgeldbescheiden zugesandt. Die Eigentümer haben nun die Spülung vorgenommen und nach Aussage des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter und des Landkreises Goslar die Belastung mit Legionellen auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Mittlerweile werden die Wasserleitungen saniert, um die Belastung noch weiter zu senken. Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die über Wasserdampf – etwa beim Duschen – eingeatmet werden und so zu Lungenentzündungen, Schüttelfrost und hohem Fieber führen können. Bei jedem zehnten Betroffenen kann eine Erkrankung tödlich verlaufen.