Die WEG-Hausverwaltung darf nur in Ausnahmefällen Dritte zur Versammlung zulassen. Am 18. Juli 2011 von Redaktion Stempel „Geschlossene Gesellschaft“ Beitragsnavigation « Eigentümerversammlung: WEG-Hausverwaltung darf in Ausnahmefällen einen Anwalt hinzuziehen