BGH, Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13
Wenn gegen einen Eigentümer einer WEG Klage eingereicht wird und die gesamte WEG Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen diesen Eigentümer geltend macht, so werden die Prozesskosten von allen Eigentümern gemeinsam getragen.
Zum Hintergrund: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft legte die Kosten für die Finanzierung von Brandschutzmaßnahmen auf die Bewohner um. Die beschlossene Sonderumlage wurde von allen Eigentümern gezahlt, bis auf einen. Daraufhin klagte die WEG gegen diesen Eigentümer. Der BGH urteilte jedoch, dass der angefochtene Beschluss über die Brandschutzmaßnahmen nicht rechtskräftig sei, wodurch die beklagte WEG-Gemeinschaft den Prozess verlor. Trotz des Erfolgs für den Einzeleigentümer musste er die Prozesskosten gegen sich selbst anteilig mitfinanzieren, denn er war und ist Teil der gesamten WEG. Diese Kosten gelten als Verwaltungskosten, an denen sich alle Eigentümer beteiligen müssen.