Doppelte Sicherheit bei Ihren Hausgeldern

©Jakub Jirsák/Fotolia.com
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Die Anlage von Hausgeldern hat ihre Tücken. Viele WEG-Gemeinschaften nutzen noch die Möglichkeit, ihr Geld auf einem sogenannten Treuhandkonto anzulegen und damit dem WEG-Verwalter die alleinige Kontoführung zu überlassen. Allerdings birgt das Treuhandkonto in der klassischen Form gewisse Risiken, weil die Gelder im Insolvenzfall nicht zu 100 Prozent sicher sind und es zu wenige Schutzmechanismen gegen strafbares Verhalten vor allem von Einzel-Verwaltern gibt. Nicht so bei der Wohnbau Service; diese nutzt eine sicherere Alternative in Form eines Fremdgeldkontos.

Anfang 2014 berichtete die Presse über den Fall eines WEG-Verwalters aus dem Raum Königswinter bei Bonn. Er geriet in den Verdacht, WEG-Hausgelder der von ihm verwalteten Treuhandkonten veruntreut zu haben. Der Verwalter betreute rund 2000 Wohnungen. Der Fall flog auf, als eine Wohneigentümergemeinschaft beabsichtigte, ihre Hausgelder, die auf einem Treuhandkonto deponiert waren, in ein offenes Fremdgeldkonto umzuwandeln. Die Eigentümer verlangten Einsicht in ihre Sparbücher. Dabei entdeckten sie, dass Instandhaltungsrücklagen fehlten. Außerdem kam heraus, dass der Verwalter offenbar Hausgelder so oft zwischen einzelnen Treuhandkonten hin und her gebucht hatte, so dass eine eindeutige Zuordnung erheblich erschwert wurde. Ein so manipuliertes Sparbuch legte er schließlich mehreren WEGs nacheinander vor. Daraufhin erstatteten die Eigentümer Anzeige gegen den 65-Jährigen. Im Laufe des Verfahrens kündigte die Sparkasse Köln Bonn dem Verwalter die Geschäftsbeziehungen. Damit waren die verschiedenen Treuhandkonten eingefroren, so dass die Eigentümer nicht mehr an ihre Hausgelder herankamen. Die Rückverfolgung, welcher WEG welches Geld zustand, gestaltete sich sehr schwierig, da der Verwalter mehrere Treuhandkonten zusammengelegt hatte. Die Ermittlungen dauern noch an. Es droht ein Schaden in Millionenhöhe vor allem dann, wenn sich – wie im Falle aus Königswinter – eine Insolvenz des Verwalters anschließt.

Risiken der Treuhandkonten

Was sind die wichtigsten Risikomerkmale eines Treuhandkontos? Bei diesem Kontotyp ist der Verwalter Kontoinhaber und kann über alle Geldgeschäfte verfügen. Im Falle einer Insolvenz des Verwalters wird das angesparte Kapital Teil der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass in diesem Fall Gläubiger des Verwalters die Hausgelder der WEG-Eigentümer pfänden können. Sofern das Treuhandkonto nicht vom Insolvenzverwalter oder der Gläubigerversammlung für die WEG freigegeben wird, muss die WEG rechtlich dagegen vorgehen. Das kostet viel Zeit, Geld und Nerven. Ähnliches passiert im Todesfall des Verwalters; dann werden die Treuhandgelder an den oder die Erben überschrieben.

Außerdem besteht die Gefahr, dass ein Verwalter die Gelder verschiedener WEGs vermischt oder sein eigenes Vermögen ebenfalls mit Hilfe des Treuhandkontos verwaltet. Dann ist es schwer nachzuvollziehen, welcher WEG welche Beträge zuzuordnen sind – wie im Falle Königswinter. Um einer Veruntreuung präventiv zu begegnen oder Verdachtsmomente zu überprüfen, kann ein Vertrauensmann von der WEG bevollmächtigt werden, der bei der Bank Einsicht in die Kontounterlagen nimmt. Die Bank ist verpflichtet, diese Einsichtnahme zu gewähren.

Vorteile der Fremdgeldkonten

Sicherer ist es jedoch, das Geld gleich auf einem sogenannten Fremdgeldkonto anzulegen. Dieser zweite Konto-Typ bietet den Vorteil, dass die gesamte WEG Kontoinhaberin ist und damit Ansprechpartnerin für die Bank. Als Kontoinhaberin kann die WEG-Gemeinschaft Bewegungen auf dem Konto besser kontrollieren und besitzt den vollen Zugriff auf die Gelder. Zudem können Gläubiger einzelner Eigentümer oder des Verwalters nicht auf das Konto zugreifen. Der Verwalter besitzt lediglich eine Verfügungsberechtigung, da er als Organ der WEG handelt.

Doch wie kann eine WEG-Gemeinschaft feststellen, auf welche Art Konto ihre Gelder deponiert sind? Hinweise gibt der Kontoeröffnungsantrag. Wie auf Seite 8 dieser WEGinfo-Ausgabe thematisiert, bleibt die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen einer WEG Kernrecht der Eigentümer und muss vom Verwalter ermöglicht werden.

Sofern in dem Kontoeröffnungsantrag vermerkt ist, dass der Kontoinhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft ist und der Verwalter als wirtschaftlich Bevollmächtigter aufgeführt wird, liegt das Geld auf einem sicheren Fremdgeldkonto. Ist jedoch der Verwalter der Kontoinhaber, hat die WEG das Geld auf einem Treuhandkonto angelegt. In diesem Falle ist es ratsam, den Konto-Typ zu wechseln.

Grundsätzlich ist dies möglich. Eine WEG kann dies auf der nächsten Eigentümerversammlung beschließen. Doch muss eine passende Bank gefunden werden, die ein WEG-Gesamtkonto anbietet, wie das Fremdgeldkonto auch genannt wird. Die auf die Immobilienwirtschaft spezialisierte Aareal Bank aus Wiesbaden zum Beispiel bietet diesen Service speziell für WEGs an. Auch die Wohnbau Service nutzt diesen Service der Aareal Bank.

Das Angebot der Aareal Bank

Jede WEG hat dort die Möglichkeit, ein Konto auf ihren Namen zu führen. Damit gewährleistet die Bank Pfändungs- und Insolvenzsicherheit. Außerdem werden Konten gebündelt. Das bedeutet, dass verschiedene Konten (wie Kautionskonten, laufende Geldkonten und andere) in einem Kontosystem zusammengefasst werden, so dass die Berechtigungsverwaltung vereinfacht wird. Außerdem können die Eigentümer und Mieter zusätzliche eigene Kontonummern erhalten, die stets auf das Hauptkonto verweisen und so eindeutig zuzuordnen sind. Damit werden Verwechselungen und Fehlbuchungen ausgeschlossen. Zudem bietet die Bank attraktive Staffelzinsprodukte an, die auf WEGs zugeschnitten sind.

Fazit

Kunden der Wohnbau Service sind dreifach abgesichert: Die Wohnbau Service verfügt im Konzernverbund mit der Wohnbau GmbH über ein professionelles Risikomanagement und eine rechtssichere Gestaltung aller Geschäftsprozesse. Dazu zählen auch umfassende Vorkehrungen zur Prävention von kriminellen Handlungen. Für den Fall des Falles existiert eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung bei der Wohnbau Service, die sie über den DDIV-Verwalterverband abgeschlossen hat und die immer dann greift, wenn Mitarbeiter Gelder der verwalteten WEG-Gemeinschaften veruntreut haben sollten. Außerdem gibt es mit der Aareal Bank und ihrer mehr als 90-jährigen Erfahrung eine seriöse Partnerin bei der sicheren Anlage von Hausgeldern.

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