Im ersten Teil des Interviews zum Thema Versicherung und WEG erklärte Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass Wohnungseigentümer auf keinen Fall auf die Wohngebäude- und die Elementarschadenversicherung verzichten sollten. In manchen Fällen erfordern aber Besonderheiten des Gebäudes oder der Garten eine zusätzliche Absicherung. Zudem spielt es insbesondere bei der Versicherungsprämie eine große Rolle, in welcher Region sich die Wohnanlage befindet. Was Wohnungseigentümer diesbezüglich beachten sollten, erfahren Sie im zweiten Teil des Interviews.
Wie sieht es mit Besonderheiten des Wohngebäudes aus, zum Beispiel bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach: Müssen solche Dinge extra versichert werden?
Reichard: Ja, in diesen Fällen sollte man sich zusätzlich absichern. Bei der Wohngebäudeversicherung sind zum Beispiel Überspannungsschäden nicht standardmäßig abgedeckt. Gibt es am Gebäude beispielweise Photovoltaikanlagen, ist dafür in der Regel zusätzlicher Schutz notwendig. Wird das Gebäude mit einer Ölheizung geheizt, muss für die Öltanks möglicherweise eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ob diese nötig ist, richtet sich aber nach der Größe der Tanks: Bei kleineren sind Schäden noch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Was ist beim Garten zu beachten?
Reichard: Für den Garten kann ebenfalls zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig sein. Das gilt vor allem dann, wenn dort sehr viele Bäume stehen. Die Kostenübernahme für die Beseitigung der Bäume ist in diesem Fall eine wichtige Zusatzleistung. Bei der Frage, welche Teile des Gebäudes oder des Gartens zusätzlich abgesichert werden müssen, bieten die Verbraucherzentralen unabhängige Beratung. Auch die Tests der Stiftung Warentest geben Wohnungseigentümern einen guten Überblick.
Gibt es regionale Unterschiede in der Frage, welche Versicherungen für Wohnungseigentümer sinnvoll sind?
Reichard: Es gibt große Unterschiede, vor allem bei der Elementarschadenversicherung. Versicherer teilen Deutschland in verschiedene Risikozonen ein – der Wohnort entscheidet darüber, was die Versicherung kostet und wann sie zahlt. In Gebieten, in denen das Überschwemmungsrisiko besonders hoch ist, können Immobilieneigentümer unter Umständen keine Versicherung abschließen. Viele Anbieter verlangen auch einen hohen Selbstbehalt. Dennoch rate ich insbesondere Eigentümern mit Immobilien in Risikogebieten: Wer Versicherungsschutz bekommt und sich die Prämie leisten kann, sollte die Versicherung auf jeden Fall abschließen.
Was ist zu beachten, wenn man eine Eigentumswohnung erwirbt? Müssen dann neue Versicherungen abgeschlossen werden?
Reichard: Nein, das ist nicht nötig. Wer eine Wohnung erwirbt, tritt in den bestehenden Versicherungsvertrag des vorherigen Eigentümers ein.
Was ist zu beachten, wenn ich meine Eigentumswohnung vermieten möchte?
Reichard: Wenn der Eigentümer die Immobilie, die er vermietet, nicht selbst bewohnt, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll. Diese zahlt zum Beispiel, wenn ein Baum vom eigenen Grundstück auf ein geparktes Auto stürzt. Wenn es sich bei der vermieteten Immobilie um eine Einliegerwohnung mit maximal drei Zimmern handelt, genügt jedoch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung sollte sowieso jeder haben, egal ob er einer WEG angehört oder nicht.