Legionellenprüfung

Legionellenprüfung: „Vermieter sollten bald aktiv werden“

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Immobilienbesitzer können aufatmen: Die Frist für die erste Legionellenprüfung ist auf Ende 2013 verschoben worden. Wer aber bisher für seine Wohnanlage noch kein Prüfinstitut beauftragt hat, sollte trotzdem bald aktiv werden, rät Roland Lochmann, Produktmanager Umwelt bei der DEKRA.

Eigentümer von größeren Mehrfamilienhäusern sind gemäß der Novelle der Trinkwasserverordnung mittlerweile dazu verpflichtet, das Trinkwasser auf Legionellen zu überprüfen. Legionellen sind gefährliche Bakterien, die – wenn sie durch Einatmen in die Lunge gelangen – die so genannte Legionärskrankheit auslösen können. Was ist der Hintergrund der neuen Rechtslage, das Trinkwasser in Deutschland soll doch von sehr hoher Qualität sein?
Lochmann: Es ist nicht die – in Deutschland sehr gute – Qualität des Trinkwassers an sich, die die neue Pflicht zur Legionellenprüfung begründet. Vielmehr besteht die Gefahr, dass sich die Erreger der Legionärskrankheit in den Leitungsrohren sehr stark vermehren, wenn sie günstige Bedingungen vorfinden. Technische Schwachstellen und Defizite im Betrieb begünstigen die Vermehrung der Krankheitserreger: Zu große Wasserspeicher oder überdimensionierte Leitungen führen zu langen Verweilzeiten des Warmwasser. Auch geringe Warmwassertemperaturen aufgrund von falsch verstandenem Energiesparen fördert das Legionellenwachstum. Ältere oder immungeschwächte Menschen sind dann besonders gefährdet.

Müssen alle Eigentümer eine Legionellenprüfung vornehmen lassen? Und wie oft?
Lochmann: Verpflichtet sind gemäß Trinkwasserverordnung nur Vermieter, deren Wohnanlage mit zentralen Warmwasserspeichern von mindestens 400 Litern ausgestattet ist oder deren Leitungen vom Trinkwassererwärmer bis zur Verbrauchsstelle mehr als drei Liter Wasser enthalten. Die Frist für die Erstbeprobung ist aufgrund einer erneuten Novellierung der Trinkwasserverordnung auf den 31. Dezember 2013 verschoben worden. Ursprünglich hatte diese Frist bereits am 31. Oktober 2012 enden sollen. Immobilienbesitzer können also aufatmen, auch weil das zunächst vorgesehene jährliche Prüfintervall durch einen dreijährigen Turnus ersetzt wird. Dem Gesundheitsamt müssen Eigentümer jetzt nur noch dann Meldung erstatten, wenn bei der Legionellenprüfung die festgelegten Grenzwerte überschritten werden.

Das heißt, Immobilieneigentümer können sich in puncto Legionellenprüfung erst einmal wieder entspannt zurücklehnen?
Lochmann: Nein, das sollten sie nicht tun. Zwar haben Eigentümer jetzt mehr Zeit, aber die sollten sie auch nutzen. Viele haben die erwartete Neuregelung abgewartet, so dass eine Großzahl der Anlagen noch nicht untersucht wurde. Es ist deshalb weiterhin mit einem starken Andrang bei den Prüfinstituten zu rechen. Deshalb sollten die Untersuchungen nicht auf die lange Bank geschoben wurden, damit Engpässe zum Jahresende 2013 vermieden werden.

Wie läuft die Legionellenprüfung ab?
Lochmann: Der Vermieter beauftragt ein Institut, das für die Untersuchung des Wassers nach der Trinkwasserverordnung zugelassen ist, mit der Prüfung. Das muss er von sich aus tun – es findet keine Aufforderung durch das Gesundheitsamt statt. Für die Entnahme muss der Eigentümer vorher Probenahmestellen einrichten lassen. Das kann z.B. durch einen örtlichen Sanitärbetrieb erfolgen.

Es wird also nicht Entnahmen in jeder Wohnung oder sogar an jeder Dusche geben?
Lochmann: Nein, die Legionellenprüfung findet über Stichproben an repräsentativen Entnahmestellen statt. Gemäß Empfehlung des Umweltbundesamt hat die Auswahl und Festlegung der Entnahmestellen durch technisch-hygienisch kompetente Personen, wie z.B. Sachverstände der DEKRA, zu erfolgen. Ansonsten sind Untersuchungen an allen Steigsträngen durchzuführen mit der Folge von erhöhten Untersuchungskosten. Die entnommenen Proben werden im Labor auf Legionellen geprüft. Das Institut schickt das Ergebnis an den Hauseigentümer, der bei Auffälligkeiten das Gesundheitsamt informieren und Gegenmaßnahmen ergreifen muss.

Wie oft sind denn nach einer Legionellenprüfung Gegenmaßnahmen erforderlich?
Lochmann: Die bisherigen Untersuchungsreihen zeigen, dass bei ca. 15 Prozent der Proben der technische Maßnahmenwert überschritten ist, ab dem der Eigentümer zu weiteren Maßnahmen verpflichtet ist. Allerdings handelte es sich bei nur einem Prozent um eine so hohe Konzentration, dass nach der Legionellenprüfung ein sofortiges Duschverbot ausgesprochen werden muss.

Wenn der technische Maßnahmenwert überschritten ist, besteht dann unmittelbar eine Gefahr?
Lochmann: Das kann man so nicht sagen. Es hängt nicht unmittelbar von der Konzentration der Bakterien im Wasser ab, ob jemand erkrankt oder nicht. Wer jung und gesund ist, wird auch bei höherer Konzentration nicht krank, bei alten und kranken Menschen reichen überspitzt gesagt schon wenige Legionellen. In jedem Fall müssen jedoch nach einer Überschreitung des Maßnahmenwertes weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden, um das Ausmaß der Verkeimung zu ermitteln. Dazu ist eine so genannte Gefährdungsanalyse erforderlich. Erst dann sollte über geeignete Sanierungsmaßnahmen entschieden werden. Eine regelmäßige Legionellenprüfung ist auf jeden Fall sinnvoll, um eine nachhaltige Trinkwasserhygiene und damit die Gesundheit der Nutzer sicher zu stellen.

3 Kommentare

  1. Wie verhält es sich bei einer Wohnanlage, in diesem Fall in einem 6-Familienwohnhaus, von der vier Wohnungen selbst genutzt und zwei vermietet werden: Wer trägt welche Kosten? Es geht einmal um die einmalige Erstellung entsprechender Entnahmestellen für die Prüfung und zum anderen um die wiederkehrende Prüfgebühr. Müssen nur die beiden Vermieter diese beiden Kostenarten (Umbauarbeiten + Prüfgebühren) begleichen? Wer kann klärend helfen?

  2. Aus dem Artikel geht leider nicht hervor wer die Kosten für die Legionellenprüfung trägt, wenn bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft einige Wohnungen von einzelnen Eigentümer vermietet werden und die anderen Eigentümer die Wohnungen selbst bewohnen. Die Überprüfungspflicht wird schließlich nur durch die Vermietungen ausgelöst.

  3. Schaut man sich den Bericht von PlusMinus an dann muss man sich nicht wundern warum unsere Politiker von hinten bis vorne nichts taugen.
    Es werden Zahlen hochgerechnet um den Leuten den Angstschweiß auf die Stirn zu treiben.
    In meinen Augen ist der Politiker Daniel Bahr ein skrupelloser Geschäftemacher mit der Angst der Menschen.
    In dem Bericht von PM reden Fachleute mit wissen was Herr Bahr auf keinen Fall hat wie die meisten von der Sorte.
    Große Worte und keine Ahnung um was es überhaupt geht,wie immer halt.Aber die Leute allein lassen und sich von irgendwelchen Legionellenbekämpfern das Geld aus der Tasche ziehen lassen.
    Ganz klar unsere Regierung verdient ja auch rein zufällig daran mit und allein nur darum geht es den lieben Politikern!!
    Kohle,Kohle und nochmals Kohle.
    Dass man viele Menschen hiermit nicht nur um den Schlaf bringt sondern manche in echte finanzielle Not interesiert die feinen Herren ja nicht.Energiewende,Feinstaub……usw. Man könnte vieles aufzählen!!
    Als Kind war mir nicht klar warum sich Erwachsene um Politik streiten,heute schon.
    Es gibt viele Verbrecher in Deutschland aber der größte unter dem Deckmantel ;;Schutz für unsere Bürger“ ( Märchen) ist unsere Regierung selbst!!!
    Die Menschen weden immer mehr in Armut gestürzt was niemand leugnen kann!
    Ich schäme mich solangsam einen deutschen Pass zu haben.
    Kann nur hoffen das sich die Menschen in unserem Land bewußt werden wenn sie zur Wahl gehen, manchen Verbrechern Tür und Tor öffnen.

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