Immobilienverwaltung gehört in Deutschland zu den wenigen Berufsfeldern ohne geregelte Zulassungsvoraussetzungen. Dies überrascht viele, da es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit handelt. So sind etwa Hausverwalter nicht nur für die Instandhaltung von Häusern, sondern auch für erhebliche Finanzmittel der Wohnungseigentümer verantwortlich. Daher erfordert die Immobilienverwaltung eine gründliche Ausbildung und viel Erfahrung. Dass ausgerechnet in diesem Bereich jede Regulierung fehlt, erschwert es Eigentümern, sich zu orientieren und eine passende Verwaltung auszuwählen, die ausreichenden Qualitätsstandards genügt. Doch nicht nur die Eigentümer und ihre mitbetroffenen Mieter stören sich an diesem Zustand: Auch die Verwalterbranche selbst, die durch schwarze Schafe wiederholt in Misskredit zu geraten droht, sieht die Notwendigkeit einer Regulierung ihres Berufsstands. Jetzt unternehmen ihre Vertreter einen neuen Vorstoß, um Zugangsvoraussetzungen für die Immobilienverwaltung zu schaffen.
Sieben Verbände haben sich zu diesem Zweck zusammengeschlossen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet. Dahinter steht ein buntes Bündnis aus Branchen- und Verbrauchervertretern: Mit von der Partie sind zum einen der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der BVI Bundesverband der Immobilienverwalter, die die Verwalterbranche selbst vertreten. Zum anderen gehören auch der Deutsche Mieterbund, der Verein Wohnen im Eigentum und der Verein Hausgeld-Vergleich zu den Initiatoren. Ebenfalls im Arbeitskreis vertreten sind der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum.
Diese Verbände wollen im gemeinsamen Arbeitskreis „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ geeignete Zulassungsbedingungen erarbeiten und sich für deren politische Realisierung einsetzen. Darüber hinaus möchte die Arbeitsgruppe Wege aufzeigen, um die Qualität der deutschen Immobilienverwaltung zu verbessern.
Rechtsgutachten fordert Versicherungspflicht für die Immobilienverwaltung
Wie wir auf diesem Infoportal bereits berichteten, bringen die Verwalterverbände bereits konkrete Erfahrungen mit Zugangsvoraussetzungen für die Immobilienverwaltung ein. Denn Mindeststandards für WEG-Verwalter sind schon seit Längerem Bedingung für die Mitgliedschaft in einem der Verbände. Auch der Verein Wohnen im Eigentum hat sich bereits mit dem Thema Zulassung beschäftigt und ein entsprechendes Positionspapier erarbeitet („Sachkundenachweis und Erlaubnispflicht für WEG-Verwalter – Anlegerschutz für Wohnungseigentümer“). Neben diesen Erfahrungen der Verbände kann sich die Arbeitsgruppe noch auf weiteres Ausgangsmaterial stützen: Der DDIV hatte erst kürzlich den Verfassungsrechtler Prof. Rüdiger Zuck mit der Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens beauftragt, das zu dem Ergebnis kam, dass eine Versicherungspflicht für die Immobilienverwaltung eingeführt werden sollte. Verwalterverbände wie der DDIV fordern von ihren Mitgliedern schon heute eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
Ab Februar 2012 möchten die Arbeitskreisteilnehmer ihre politischen Forderungen für die Regulierung der Immobilienverwaltung aufstellen.