Warum werden WEG-Gemeinschaften bei der Aufnahme von KfW-Krediten benachteiligt?
Bei der WEG-Hausverwaltung fällt uns diese Ungerechtigkeit immer wieder auf. Das Problem ist das Bankdurchleitungsprinzip. Dabei stellt der Kreditnehmer einen Kreditantrag bei seiner jeweiligen Hausbank, die den Antrag prüft und an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterleitet. Durch diese Prüfung soll gewährleistet werden, dass nur Vorhaben von Kreditnehmern mit ausreichenden Sicherheiten gefördert werden.
Unsere Erfahrung in der WEG-Verwaltung: KfW-Darlehen zur Sanierung von Gebäuden bleiben Wohnungseigentümer-Gemeinschaften meist verwehrt. Schließlich ist es für Eigentümergemeinschaften nicht möglich, zum Beispiel durch eine Grundbuchabsicherung die nötigen Sicherheiten zu stellen. Das ist eine große Benachteiligung von WEG-Gemeinschaften bei der Finanzierung von Sanierungsprojekten.
Die Folge für die WEG-Verwaltung: Viele Wohngebäude leiden unter einem Sanierungsrückstau. Bei der WEG-Verwaltung muss der Verwalter daher lernen, mit den Problemen umzugehen, die sich aus einer fehlenden Sanierung ergeben.
WEG-Verwaltung: KfW-Kredit prinzipiell möglich
Rein juristisch gesehen ist es für Gemeinschaften aus Wohnungseigentümern seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2007 möglich, Kredite und KfW-Förderungen in Anspruch zu nehmen, um beispielsweise ein Gebäude energetisch zu sanieren. Das Bankdurchleitungsprinzip behindert allerdings die Sanierung von etwa 3,5 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland, die im Besitz von Eigentümergemeinschaften sind und eine externe WEG-Verwaltung haben. Dabei beläuft sich der Investitionsbedarf auf rund 25 Milliarden bis zum Jahr 2015.
Was uns auch im Rahmen unserer Mandate in der WEG-Verwaltung auffällt: Die Kreditabsicherung für Banken bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern ist sehr kompliziert und würde sich für sie nicht lohnen. Schließlich müsste die Bank die Hypothek in das Grundbuch jedes einzelnen Eigentümers in der WEG-Gemeinschaft eintragen.
Bei WEG KfW-Kredit kaum durchsetzbar
Da Eigentümergemeinschaften kaum an KfW-Kredite herankommen, müssen sie das notwendige Investitionsvolumen zunächst ansparen. Aus unserer Erfahrung in der WEG-Verwaltung wissen wir, dass dies einige Jahre dauern kann, in denen dringend notwendige Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder dem Abbau von Barrieren auf der Strecke bleiben.
Es ist daher dringend erforderlich, das Bankdurchleitungsprinzip für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften abzuschaffen. Die Bundesregierung ist aufgerufen, für WEG-Gemeinschaften Bürgschaften zu erteilen, um dadurch den Zugang zu den KfW-Krediten zu ermöglichen. Auf diese Weise würde eine große Ungerechtigkeit für Eigentümergemeinschaften beseitigt.
Thomas zur Oven, Geschäftsführer der Wohnbau Service Bonn GmbH
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Die Meinung eines anderen Internet-Blogs zum Thema „Kredite für WEGs“ finden Sie hier.