Ein Wohnungseigentümer hat das Recht, Verwaltungsunterlagen einzusehen. Dieses Recht geht jedoch nicht so weit, dass er vom WEG-Verwalter die Zusendung von Kopien verlangen kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. V ZR 66/10). Ein Wohnungseigentümer, der 20 Kilometer vom Verwalterbüro entfernt wohnte, hatte regelmäßig vom Hausverwalter verlangt, dass dieser ihm Kopien von Verwaltungsunterlagen anfertigt und übersendet.
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Hausverwalter fordern Einsicht ins Online-Grundbuch
Kürzlich unternahmen zwei Verwalterverbände einen gemeinsamen Vorstoß, wonach Hausverwaltungen das Recht erhalten sollen, Einsicht in die Onlineversion des Grundbuchs zu nehmen. In einer gemeinsamen Erklärung forderten der DDIV (Dachverband Deutscher […]
WeiterlesenWEG-Verwaltung als Dienstleistung
Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEGs) benötigen in der Regel einen Dienstleister, der die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) übernimmt, der also das gemeinschaftliche Eigentum für sie verwaltet. Zwar ist es auch möglich, dass alle Eigentümer gemeinsam […]
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