Bei einem Wohnungskauf fällt nur auf den Kaufpreis der Wohnung selbst Grunderwerbsteuer an – die Instandhaltungsrücklage, die mit dem Wohneigentum erworben wird, ist von der Steuer ausgenommen. Das gab der […]
WeiterlesenBei einem Wohnungskauf fällt nur auf den Kaufpreis der Wohnung selbst Grunderwerbsteuer an – die Instandhaltungsrücklage, die mit dem Wohneigentum erworben wird, ist von der Steuer ausgenommen. Das gab der […]
Weiterlesen