Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.04.2014, Az. 1 W 83/14 Wohnungseigentümer besitzen Einsichtsrechte in Grundbuchauszüge anderer Eigentümer der gleichen WEG, sofern sich die Einsicht auf das Bestandsverzeichnis und die Abteilung I […]
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