BGH, Urteil vom 17.11.2015, Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14
Mieter haben den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter zu dulden, auch wenn sie selbst bereits Rauchwarnmelder in der Wohnung angebracht haben.
Der Bundesgerichtshof hat den Unklarheiten hinsichtlich der Duldungspflicht des Mieters beim Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter ein Ende gesetzt: auch wenn der Mieter bereits selbst die Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, muss er den Einbau eines neuen Rauchmelders durch den Vermieter dulden.
Grund dafür ist, dass der Einbau eines Rauchmelders eine bauliche Veränderung ist, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und zu einer Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führt. Zudem gewährleisten der einheitliche Einbau und die einheitliche Wartung der Rauchmelder in einer Wohnanlage ein hohes Maß an Sicherheit.