LG München I, Urteil v. 06.07.2015, 1 S 22070/14 WEG
Plant ein Eigentümer eine bauliche Veränderung, bedarf es der Zustimmung der WEG per Beschluss. Die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Eigentümer außerhalb des Beschlussverfahrens ist unwirksam.
Geklagt hatte ein Ehepaar gegen einen Miteigentümer, der im Garten ein Gartenhaus errichtet hatte. Dieser unterlag seinem Sondernutzungsrecht. Der entsprechende Zustimmungsbeschluss war ohne die Zustimmung des Paares zustande gekommen, das später aber seine Zustimmung erteilte. Das Gericht entschied, dass die Zustimmung außerhalb des Beschlussverfahrens rechtlich keine Wirkung entfalte. Das Ehepaar dürfe seine Rechte ausüben und habe einen Anspruch auf Beseitigung des ohne formelle Zustimmung errichteten Gartenhauses.