Nur wenige Monate nach ihrer Einführung im November 2016 sollen die Regelungen zur Wohnungsgeberbestätigung überarbeitet werden. Künftig soll der Vermieter nur noch den Einzug eines Mieters bescheinigen.
Seit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes am 1. November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern sowohl den Einzug in als auch den Auszug aus der Wohnung bestätigen. Nun sieht der „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften“ vor, dass künftig nur noch beim Einzug eine solche Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden muss. Das soll den hohen Verwaltungsaufwand mindern. Das Ziel des Gesetzes ist es, Scheinanmeldungen zu vermeiden. Gegenüber der Meldebehörde kann die Bescheinigung auch elektronisch erbracht werden, gegenüber dem Mieter muss sie schriftlich abgegeben werden. Das konkretisiert der Gesetzesentwurf. Durchläuft der Änderungsentwurf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich, so soll die Änderung zum 1. November 2016 in Kraft treten.