BGH, Urteil v. 18.03.2016, Az. V ZR 75/15
Dient der Kauf eines Grundstückes der ordnungsgemäßen Verwaltung der WEG, darf sie als teilrechtsfähiger Verband das Grundstück erwerben.
Im konkreten Fall hatte die WEG den Kauf eines Nachbargrundstückes beschlossen, auf dem einem Teil der Wohneinheiten Kfz-Stellplätze zugeordnet waren. Nachdem das Grundstück an einen Dritten verkauft worden war, weigerte sich die neue Eigentümerin, das Grundstück weiterhin als Parkplatz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die neue Eigentümerin bot der WEG den Kauf des Grundstückes an. Der BGH sah diesen Kaufvertrag als Teil einer ordnungsmäßigen Verwaltung der WEG an, da das Grundstück von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte. Diese sollte mit dem Erwerb aufrechterhalten werden. Die Anfechtungsklage einer Miteigentümerin wurde sowohl in erster und zweiter Instanz als auch im Revisionsverfahren zurückgewiesen.