Wärmedämmplatten sind Sondermüll

Die Entsorgung von Wärmedämmplatten aus Polystyrol ist nun schwieriger – und auch teurer geworden. Grund dafür ist eine Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die am 11. März 2016 in Kraft getreten ist. In Deutschland könnte diese Regelung jährlich bis zu 200.000 Tonnen HBCD-haltige Wärmedämmstoffe aus dem Baubereich betreffen, die als gefährliche Abfälle entsorgt und dabei energetisch verwertet oder beseitigt werden müssen.

Wärmedämmplatten aus Polystyrol oder Polyurethanschäumen – besser bekannt als Styropor – sind das am häufigsten verwendete Fassadendämmmaterial in Deutschland. Auch wenn in Neubauten mittlerweile oft andere Materialien und andere Dämmsysteme zum Einsatz kommen, ist die Mehrheit der älteren Gebäude noch mit Hartschaumplatten aus Polystyrol bzw. Polyurethanschäumen wärmegedämmt. Der Norddeutsche Rundfunk hatte für eine Ratgebersendung recherchiert, dass mittlerweile rund 800 Millionen Quadratmeter Hausfassaden mit diesem Kunststoff „eingepackt“ sind, eine Fläche größer als Hamburg.

Der Grund liegt auf der Hand: Polystyrol ist besonders platzsparend und hat trotzdem eine hohe Dämmwirkung. Oft enthalten diese Dämmplatten jedoch aus Brandschutzgründen das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD). HBCD schädigt nicht nur in erheblichem Maße Gewässerorganismen, sondern steht auch im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib zu schädigen. Aus diesem Grund gilt HBCD als „besonders besorgniserregender Stoff“ nach den Kriterien der Europäischen Chemikalienverordnung REACH und gleichzeitig als „persistenter organischer Schadstoff“ (POP), also ein Stoff, der in der Umwelt besonders langlebig und schwer abbaubar ist. Auch Polystyrol an sich ist nicht unbedenklich: Styroldämpfe reizen Augen und Atemwege und erwiesen sich im Tierversuch als mutagen, also als erbgutverändernd.

Vom Standardprodukt zum Sondermüll

Bisher galt Polystyrol als Kunststoffabfall und konnte daher einfach verbrannt oder geschreddert werden. Mit der am 11. März 2016 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle hat sich dies nun geändert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die neue Regelung anlässlich der Anpassung des EU-weit geltenden Abfallverzeichnisses an das neue Chemikalienrecht, also die Einstufung von Gefahrenstoffen anhand der europäischen CLP-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1272/2008) ausgearbeitet. Nun wird in der daraus abgeleiteten deutschen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) auf die europäische POP-Verordnung verwiesen: wird ein dort aufgelisteter Grenzwert überschritten, so ist der Abfall in Deutschland automatisch als „gefährlich“ und damit als Sondermüll einzustufen. Deswegen sind Wohnungseigentümer gehalten, die Entsorgungsbestimmungen in ihrer jeweiligen Gemeinde zu beachten.

Diese Änderung im deutschen Gefahrstoffrecht geht damit sogar über die Vorgaben des EU-Rechts zur Einstufung von gefährlichen Abfällen hinaus und musste daher von der Europäischen Kommission extra notifiziert werden.

Mit dieser Neuregelung leistet die AVV laut Politik einen wichtigen Beitrag, um die Schadstoffanreicherung des Wertstoffkreislaufes zu vermeiden, mindestens aber zu reduzieren. Solche gefährlichen bzw. nicht schadlos verwertbaren Abfälle müssen aus dem Wertstoffkreislauf ausgeschleust werden. Dies ist insbesondere für Massenabfälle, also auch für HBCD-haltige Wärmedämmplatten, relevant. Sie dürfen nun nur noch dann in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden, wenn die Anlage über eine entsprechende Genehmigung für gefährliche Abfälle verfügt. Ohne eine solche Genehmigung müssen Verbrennungsanlagen ihre Zulassung auf gefährliche Abfälle erweitern. Ein solches Genehmigungsverfahren verlangt etwa eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Das bedeutet hohe Kosten und erhebliche Negativschlagzeilen in der Lokalpresse – beides scheuen die häufig kommunalen Träger der Abfallentsorgungsgesellschaften.

Fazit

Wohnungseigentümer müssen sich daher mit zahlreichen Aspekten befassen, wenn es um die Wahl des richtigen Dämmsystems geht. Hauseigentümer und WEG-Gemeinschaften sehen sich mit wachsenden politischen und ökonomischen Erwartungen konfrontiert, mehr für die Energieeinsparung ihrer Gebäude und Wohnungen zu unternehmen. Klassische Wärmedämmverbundsysteme aus Kunststoff geraten zudem zusätzlich auch wegen der Schimmelproblematik immer stärker unter Druck.

Steht eine Sanierung an, so sind die Alternativmöglichkeiten zahlreich: neben synthetischen Dämmstoffen, zu denen das Polystyrol gehört, kommen mineralische Dämmungen aus Glas- oder Steinwolle, sowie Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Kork oder Baumwolle in Frage. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen etwa führen zu einer leichten Kostensteigerung über den gesamten Lebenszyklus der Dämmung, besitzen aber eine bessere CO2-Bilanz.

Um die individuell beste und aus brandschutztechnischer, ökologischer, bautechnischer, energetischer und ökonomischer Sicht sinnvollste Dämmlösung zu finden, sollte sich der Verwaltungsbeirat – zusammen mit seinem WEG-Verwalter – von kompetenten externen Energieberatern informieren und beraten lassen. Energieberater wissen, was nachhaltige Dämmmaterialien sind und welcher Materialmix sich lohnt. Darüber hinaus können sie auch dahingehend beraten, wie die WEG die Dämmmaterialien richtig im Zusammenspiel mit der Heizungsanlage sowie mit regenerativen Energiequellen gesetzeskonform einsetzen kann. So gibt es auch kein böses Erwachen, wenn die Styropordämmplatten nach 15-20 Jahren schlapp machen und die WEG die enormen Kosten der Sondermüllentsorgung zu tragen hat.

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